I. Abschnitt. Organisation des Reichsheeres.
§ 1
Die Friedenspräsenzstärke des Heeres an Unteroffizieren und Mannschaften beträgt für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis zum 31. Dezember 1881 401.659 Mann. Die Einjährig-Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung.
§ 2
Die Infanterie wird formirt in 469 Bataillonen, die Kavallerie in 465 Eskadrons, die Feldartillerie in 300 Batterien, von welchen je 2 bis 4 eine Abteilung bilden, die Fußartillerie in 29, die Pioniertruppe und der Train in je 18 Bataillonen. Die Bataillone haben in der Regel 4, die des Trains 2 bis 3 Kompanien.
In der Regel wird bei der Infanterie aus 3 Bataillonen, bei der Kavallerie aus 5 Eskadrons, bei der Artillerie aus 2 bis 3 Abteilungen beziehungsweise Bataillonen ein Regiment formirt.
§ 3
2 oder 3 Regimenter werden zu einer Brigade, 2 oder 3 Brigaden der Infanterie und Kavallerie zu einer Division vereinigt.
Aus 2 bis 3 Divisionen mit den entsprechenden Artillerie-, Pionier- und Train-Formationen wird ein Armee-Korps gebildet, derart, daß die gesamte Heeresmacht des Deutschen Reichs im Frieden aus 18 Armee-Korps besteht.
2 Armee-Korps werden von Bayern, je eines von Sachsen und Württemberg aufgestellt, während Preußen gemeinschaftlich mit den übrigen Staaten 14 Armee-Korps formirt.
Für je 3 bis 4 Armee-Korps besteht eine Armee-Inspektion.
§ 4
In der Regel wird jede Kompanie, Eskadron und Batterie durch einen Hauptmann oder Rittmeister mit Hülfe eines Premier-Lieutenants, 2 oder 3 Sekonde-Lieutenants und der entsprechenden Anzahl von Unteroffizieren militärisch ausgebildet und befehligt.
An der Spitze eines jeden Bataillons und einer jeden Artillerie-Abteilung steht ein Stabsoffizier; an der Spitze eines jeden Regiments ein älterer Stabsoffizier (Oberst, Oberst-Lieutenant, Major). Zu den Regimentsstäben gehört außerdem in der Regel noch je ein zweiter Stabsoffizier, und zu den Stäben der Regimenter und Bataillone beziehungsweise Abtheilungen je ein Lieutenant als Adjutant, sowie das erforderliche Personal an Ärzten, Zahlmeistern, Rossärzten, Büchsenmachern und Sattlern.
Eine Brigade wird in der Regel durch einen Generalmajor, eine Division durch einen General-Lieutenant befehligt. An der Spitze eines jeden Armee-Korps steht ein kommandirender General (General der Infanterie etc. oder General-Lieutenant). Den höheren Truppenkommandos sind die zur Befehlsführung erforderlichen Stäbe beigegeben.
Außerdem gehören zum Heere eine Anzahl von Offizieren außer Reih und Glied, als: General-, Flügel- und andere persönliche Adjutnten, Offiziere der Kriegs-Ministerien, des Generalstabes, des Ingenieur-Korps, des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens etc. sowie das gesamte Heeres-Verwaltungspersonal.
Die hiernach im Friedensstande des Heeres notwendigen Offizier-, Arzt- und Beamtenstellen, sowie die hieran erforderlich werdenden Änderungen unterliegen der Feststellung durch den Reichshaushalts-Etat.
§ 5
Das Gebiet des Deutschen Reichs wird in militärischer Hinsicht in 17 Armee-Korps-Bezirke eingeteilt…
§ 6
Die Kriegsformation des Heeres, sowie die Organisation des Landsturmes bestimmt der Kaiser…