Deutsches Heer - Zweites Deutsches Kaiserreich Eckhard Karlitzky Aufsätze und Aufsatz-Fragmente
Deutsches Heer - Zweites Deutsches KaiserreichEckhard KarlitzkyAufsätze und Aufsatz-Fragmente

Technik und Heer - Die Verkehrstruppen

Allgemeiner Teil

 

  1. Bedeutung der Technik

In den Jahren vor 1914 entwickelte sich die Technik sprunghaft weiter. Ihr Einsatz konnte kriegsentscheidend werden.

 

Eine erfolgreiche Führung der Truppe im Kampf setzte den Einsatz neuzeitlicher Nachrichtentechnik voraus, und ohne Lufterkundung durch Flugzeuge war eine generalstabsmäßige Truppenführung bei Kriegsbeginn 1914 schlechterdings nicht mehr möglich. Ebenso setzte eine zeitgemäße Feuerleitung der Artillerie Lufterkundung durch Flugzeuge (ggf. mit Fliegerphotographie) voraus.

 

Die Bedeutung der Technik gerade für die Truppenführung und die Feuerleitung der Artillerie wurde von den preußischen Kriegsministern nicht verstanden, von der zuständigen militärischen Fachbehörde und dem im Generalstab für das Deutsche Heer zuständigen Abteilungsleiter aber durchaus. Daraus ergaben sich Spannungen zwischen Generalstab und Kriegsministerium.

 

  1. Die General-Inspektion des Militär-Verkehrswesens

Zuständige Fachbehörde oder Waffenbehörde für die technischen Einheiten des Heeres war vor Kriegsausbruch 1914 die General-Inspektion des Militär-Verkehrswesens, abgekürzt G.I.d.M.V., in Berlin. Die ihr zugeordneten Truppen bezeichnete man als Verkehrstruppen. Sie umfassten Eisenbahntruppen, Kraftfahrzeuge, Feldtelegraphie-Bataillone mit Funkerkompanien, Fernsprech-Abteilungen, Funken-stationen, Luftschiffer- und Flieger-Bataillone. Auch eine verkehrs-technische Prüfungskommission mit Versuchsabteilung gab es.

 

Von 1907 bis Anfang 1913 war General Alfred v. Lyncker Inspekteur und ab 1912 General-Inspekteur der Verkehrstruppen. Von ihm wird berichtet, dass er ein ausgesprochen schöpferischer Geist war und den Verkehrs-truppen – damit aber auch dem Heer insgesamt - vielerlei Impulse gab. Ein Beispiel aus seiner Tätigkeit soll bereits hier genannt werden.

 

Die Zahl der Lastkraftwagen (LKWs), die es bei der Übernahme der Inspektion durch Lyncker im Deutschen Reich gab, war gering. Das Militär arbeitete mit Pferdefuhrwerken. LKWs boten sich dem Generalstab als neue Transportmittel an, um die überlangen Nachschubeinheiten der Armeekorps im Kriegsfall zu verkürzen. Um die Produktion von LKWs ins Leben zu rufen, veranlasste  Lyncker im Jahr 1907/1908  ein Subven-tionsprogramm für den Kauf und den Betrieb von LKWs durch Privat-personen. Die LKWs hatten bestimmten Anforderungen zu genügen. Ihr Kauf sollte mit 4000 Mark je Stück gefördert werden, ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von 1000 Mark wurde gewährt. Als Gegenleistung forderte das Heer, im Kriegsfall auf die LKWs zugreifen zu dürfen. Das Programm hatte Erfolg. Die Anzahl der LKWs in Deutschland, auf die das Heer zugreifen konnte, stieg an. Vor seinem Abschied aus dem Heer Anfang 1913 bereitete Lyncker noch ein zweites Subventionsprogramm vor. 

 

Mit der namentlichen Nennung Lynckers sollen weder seine Amts-vorgänger noch seine –nachfolger herabgesetzt werden. Lyncker steht deshalb im Vordergrund, weil sein Wirken in die entscheidenden Jahre vor Kriegsausbruch fiel.

 

  1. Die preußischen Kriegsminister und die Technik

Der Aufbau und Ausbau der Verkehrstruppen erforderte personelle Verstärkungen des Heeres und die Beschaffung einer bisher nicht vorhan-denen Ausrüstung.

 

Eine personelle Verstärkung war nur in geringem Umfang notwendig, vielleicht 2 - 3 Prozent der vorhandenen Heeresstärke im Frieden. Die notwendige Ausrüstung erforderte gegenüber dem bisherigen Zustand zusätzliche finanzielle Mittel, die für damalige Begriffe bedeutend waren. Die Notwendigkeit, Flugzeuge anzuschaffen, führte ab 1912 zu einem Geldbedarf, der zuvor nicht existierte, und noch dazu in einer bis dahin unvorstellbaren Höhe. Das Heer von 1913/14 war nicht mehr dasselbe wie das 10 Jahre früher, und der Geldbedarf für seine materielle Ausstattung drastisch gestiegen.

 

Die Bewilligung der Einheiten und der für die Ausrüstung erforderlichen Geldmittel mußte beim Gesetzgeber beantragt werden. Zuständig dafür war der Reichskanzler. Der preußische Kriegsminister hatte ihm dazu die erforderlichen Heeresvorlagen zu erstellen. Eine Bereitschaft hierzu bestand bei den amtierenden Ministern aber nur in einem eingeschränkten Umfang. Sie erkannten die Bedeutung der Technik nicht bzw. schätzten deren Bedeutung nicht zutreffend ein. Hinter der glänzenden Fassade des Wilhelminischen Deutschland hatten Kleingeistigkeit und Beschränktheit ihren Platz.

 

General v. Einem, Kriegsminister von 1903-1909,  ließ der Technik nicht die Förderung zu Teil werden, die sie gebraucht hätte. Er verzettelte sich in Kleinigkeiten und erwies sich über Jahre hinweg als unfähig oder unwillig, dem Reichskanzler eine sachgerechte zukunftsgerichtete Organisation der einzelnen Verkehrstruppen vorzuschlagen, die dieser dem Gesetzgeber zur Beschlußfassung hätte vorlegen können.

 

Um nicht an den Gesetzgeber wegen einer Erhöhung der Friedens-stärke des Heeres herantreten zu müssen, arbeitete v. Einem mit Impro-visationen und schob die Errichtung von technischen Neuformationen auf immer weitere Zeiträume hinaus. Selbst dann, wenn sich eine Heeres-vorlage an den Gesetzgeber nicht mehr vermeiden ließ,  begrenzte er seine Anforderungen an diesen noch in extremer Weise (vorgesehene allmähliche Erhöhung der Friedenspräsenzstärke des Heeres im Zeitraum vom 1.4.1911 bis 31.3.1916  um 9.482 Mann). Das ging zu Lasten der Qualität des Heeres und gefährdete dessen Kampffähigkeit.

 

Es lag nicht immer an den Offizieren, die im Kriegsministerium arbeiteten. Das Reichsarchiv zitiert eine Randbemerkung, die der Referent der Verkehrsabteilung des Ministeriums auf ein Schreiben des Generalstabs vom 20. März 1906, die Anforderung von Telegraphentruppen betreffend,  setzte:

 

"Es ist alles fertig vorbereitet, alle Fragen sind geklärt, die ganze Sache könnte mit einem Schlage in mustergültiger Weise geschaffen werden, wenn wir Leute und Geld bekämen. Statt dessen müssen wir uns mit dem Scheinmanöver der Versuchs-stadien hinschleppen, damit wenigstens etwas geschieht."

 

Es kam hier wie in fast allen Bereichen der Heeresorganisation zu einem Investitionsstau, der bis zum Jahre 1912 auf mehrere hundert Millionen Mark auflief.

 

General v. Heeringen, Kriegsminister von 1909 bis 1913 und Nach-folger des Generals v. Einem, sah keinen Anlass, den Ausbau der Verkehrstruppen zu beschleunigen. Erst die Heeresreform 1913 leitete auf Betreiben des Generalstabs hier eine Wende ein. Die Einheiten wurden aufgestockt und ein Abbau des Investitionsstaus in die Wege geleitet. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden jedoch vor 1914 erst teilweise realisiert.

 

  1. Die Verkehrstruppen-Bataillone

Die jeweilige Gesamtzahl der vom Gesetzgeber bewilligten Verkehrs-truppen-Bataillone ergibt sich aus den Heeresgesetzen. Es sind zu bilden:

 

Heeresgesetz 1893                     

vom 1.10.1893 ab

werden formiert

Eisenbahntruppen          7 Bataillone                     

Heeresgesetz 1899

In Verbindung mit der Erhöhung der

Friedenspräsenzstärke ab 1.10.1899

sind bis zum 31.3.1903 zu bilden

Verkehrstruppen          11 Bataillone

Heeresgesetz 1905

In Verbindung mit der Erhöhung der

Friedenspräsenzstärke ab 1.4.1905

sind bis zum 31.3.1911 zu bilden

 Verkehrstruppen          12 Bataillone

Heeresgesetz 1911

In Verbindung mit der Erhöhung der

Friedenspräsenzstärke ab 1.4.1911

sind bis zum 31.3.1916 zu bilden

 Verkehrstruppen          17 Bataillone

Heeresgesetz 1912

Die Zahl von 17 Bataillonen wird

abgeändert auf                                           18 Bataillone

Heeresgesetz 1913

Die Zahl von 18 Bataillonen wird

abgeändert auf                                           31 Bataillone

 

Man sieht die unzureichende Förderung der Verkehrstruppen im Heeresgesetz 1905 ebenso wie die sprunghafte Vermehrung durch das Heeresgesetz 1913, das eine umfangreiche Modernisierung in die Wege leitete.

 

  1. Der Generalstab und die Technik

    Dem Generalstab wies das preußische Kriegsministerium im Jahr 1907 eine technische Sektion zu und trug insoweit der Bedeutung, welche  die Technik inzwischen für die Kriegführung erlangt hatte, Rechnung. Leiter der technischen Sektion von 1907 bis 1913 war Hermann Thomsen, der sich auch "Von der Lieth-Thomsen" nannte. Im Kriege wurde ihm eine zentrale Stellung für die Betreuung der Fliegereinheiten zugewiesen. Thomsen gilt als Mitbegründer der Deutschen Luftstreitkräfte.

Die technische Sektion wurde im Generalstab  der 2. Deutschen Abteilung (Abteilungsleiter von April 1908 bis Januar 1913 Oberst Ludendorff) angegliedert. Der Abteilungsleiter Ludendorff war somit in seiner Amts-führung technisch beraten. Er pflegte die Zusammenarbeit mit General Alfred v. Lyncker und setzte sich für einen Ausbau der Verkehrstruppen ein. Die Zusammenarbeit wurde dadurch erleichtert, dass sich die beiden Offiziere aus ihrer früheren Dienstzeit im Generalkommando des IV. Armeekorps kannten.

 

Im Jahr 1912 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Ludendorff und dem Kriegsministerium, was die Anzahl der beim Gesetzgeber anzufordernden Flugzeuge anging. In dem Rüstungs-programm des Generalstabchefs - Teil II der Denkschrift vom 21.12.1912 - forderte Ludendorff Verstärkungen der Verkehrstruppen, also eine Modernisierung des Heeres. Seine Forderungen wurden im Heeresgesetz 1913 berücksichtigt.  

 

Im 1. Weltkrieg schwankte der deutsche Generalstab zwischen Vernachlässigung und Überwertung der Technik.

 

In den ersten entscheidenden Kriegswochen wurde der Gebrauch der Nachrichtentechnik sträflich vernachlässigt. Der Generalstabchef v. Moltke stand nicht in fortlaufendem Kontakt mit allen Armeeober-befehlshabern. Ob dies technisch machbar gewesen wäre, ist zweifelhaft. Die vorhandenen Telegrapheneinheiten dienten nur der Nachrichtenübermittlung innerhalb der Truppe. Die sogenannte Etappentelegraphie, die den Kontakt zwischen Truppe und Heimat - und der Obersten Heeresleitung - vermitteln sollte, war bisher nur gering mit Personal und Gerät ausgestattet worden (Mitteilung des Reichsarchivs). Eine Ausgestaltung der Organisation war geplant, aber noch nicht verwirklicht.

Der deutsche Rückzug von der Marne, von dem der Generalstabchef erst nachträglich erfuhr, ist der klassische Anwendungsfall dafür, dass die Technik kriegsentscheidend sein kann.

Auf die Lösung des Generalstabchefs Österreich-Ungarns, der ein entsprechendes Problem hatte, kam innerhalb der Deutschen Obersten Heeresleitung niemand. Conrad v. Hötzendorf bemühte sich darum, etwa einmal in der Woche ein persönliches Gespräch mit jedem Armeeoberbefehlshaber zu führen. Das wäre auch auf deutscher Seite möglich gewesen - falls die erforderliche Flexibilität beim General-stabchef vorhanden war.

 

Moltkes Nachfolger v. Falkenhayn verfiel in das andere Extrem. Er spaltete später das Hauptquartier auf und verlegte seinen Arbeitsplatz auf ein Gut in Oberschlesien, weil sich Seine Majestät dort aufzuhalten geruhte. Der Kontakt mit dem an der Westfront verbliebenen Teil des Hauptquartiers und der Westfront überhaupt erfolgte durch den Einsatz der Nachrichtentechnik. Das war eine verfehlte Einrichtung. Notwendig war beides, ein laufender persönlicher Kontakt des Generalstabchefs mit den Oberbefehlshabern der Heeresgruppen und Armeen, und der Einsatz aller Möglichkeiten, welche die moderne Nachrichtentechnik bot. Als am 29. August 1916 Ludendorff General-quartiermeister wurde, beließ er es zunächst bei der bestehenden Regelung, schon deshalb, weil der Feldzug gegen Rumänien einen persönlichen Kontakt mit Conrad v. Hötzendorf unabdingbar not-wendig machte. Später wurde das Hauptquartier wieder im Westen zusammengeführt.

 

  1. Schlussbemerkung

Die für die Technik erforderlichen personellen und materiellen Verstärkungen des Heeres werden zumeist als Aufrüstung verurteilt. Das wird ihrer Eigenart nicht gerecht. Es ging nicht mehr ohne Technik. Außerdem sollte man die Entwicklung nicht einseitig unter dem Gesichtspunkt der Aufrüstung betrachten. Zwischen den Volks-wirtschaften Europas bestand ein technologisch-industrieller Wett-bewerb. Das Militär als Auftraggeber war in mancherlei Bereichen unentbehrlicher Antriebsmotor für neuere technische Entwicklungen. Was es bedeutete, wenn das Militär dieser Aufgabe nicht gerecht wurde, zeigte sich besonders im Flugzeugbau.

 

Otto Lilienthal (1848-1896) hatte Grundlagen für den Flugzeugbau erarbeitet. Dennoch war Deutschland im Flugzeugbau zeitlich weit hinter Frankreich und England zurückgeblieben. Als Auftraggeber kam zunächst nur das Militär in Betracht. Die Industrie entwickelte leistungsfähige Flugzeugmotoren erst, als sich das Heer als Auftrag-geber abzeichnete. Für das Militär, insbesondere das Kriegs-ministerium,  stand aber lange - zu lange - die Devise "leichter als Luft" im Vordergrund. Bis dann leistungsfähige Flugzeugmotoren entwickelt wurden, brauchte es Zeit. Erst die Heeresreform 1913 änderte das Bild. Die Anzahl der Verkehrstruppen-Bataillone wurde im Heeres-gesetz 1913 von 18 auf 31 (!) erhöht. Darunter befanden sich auch vier Flieger-Bataillone. Der unterlassene Ausbau war aber nicht in dem einen Jahr bis Kriegsbeginn 1914 nachzuholen.

 

Es ist auch schwerlich ein Zufall, dass die deutsche Industrie im 1. Weltkrieg nicht in der Lage war, Panzer zu entwickeln und zu bauen.

 

Bei alledem darf man den Faktor Mensch nicht ignorieren. Technik nutzt nur dort, wo sie vom Menschen beherrscht und zur Erreichung bestimmter Ziele bewusst eingesetzt wird. Das setzte Ausbildung in dieser Technik voraus, vom General bis zum Gefreiten. Für die Generalität wären Fernmelde-Übungen erforderlich gewesen, um den künftigen Truppenführern und ihren Generalstabchefs die Anwendungs-möglichkeiten der Nachrichtentechnik aufzuzeigen und deren Gebrauch einzuüben. Woher sollten Generäle die Arbeit mit Fernmeldeeinheiten kennen, wenn ihnen die Kenntnis nicht vermittelt wurde? Zu einer solchen Fragestellung drangen die preußischen Kriegsminister vor 1914 nicht vor. Die nachteiligen Auswirkungen im Krieg ließen nicht auf sich warten.

 

 

 

Besonderer Teil

 

Im Nachfolgenden sollen einige Stichworte zur Entwicklung der einzelnen Bereiche der Verkehrstruppen gegeben werden.

 

1)  Eisenbahntruppen

 

Bei Kriegsausbruch 1914 standen Eisenbahntruppen nur in ungenügender Anzahl zur Verfügung.

 

1.1

Um 1900 hatten 3 Eisenbahnregimenter zu je 2 Bataillonen bestanden (zuzüglich 1 bayerisches Bataillon). 1 Regiment war in Berlin, 2 Regimenter waren in Hanau stationiert.

 

Ein Eisenbahn-Bataillon hatte nach der Heeresreform 1913 eine Friedens-stärke (Präsenzstand) von

26-27 Offizieren, 3-5 Beamten, 89 – 95 Unteroffizieren  und 537 – 551 Mann (7 Pferde)

Zuvor war der Präsenzstand der Bataillone deutlich geringer gewesen.

 

Eine Vermehrung um 4 oder 6  Bataillone hätte nur eine begrenzte Erhöhung der Friedensstärke des Heeres erfordert.

 

1.2

Im Jahr 1906 teilte der Kriegsminister v. Einem dem Reichskanzler mit, dass im Jahr 1910 ein 4. Eisenbahnregiment  angefordert werden solle (Schreiben vom 18. Juni 1906).

 

Dazu kam es nicht.

 

1.3

In der Heeresvorlage 1911 wurde die Aufstellung eines weiteren Eisen-bahn-Bataillons zum 1.10.1913 vorgesehen. Das Reichsarchiv beschreibt den Sachverhalt so:

 

„Größere Personaleinsparungen infolge

Verminderung der Stärken der Truppenmusikkorps

(Hervorhebung vom Aufsatzverfasser)

gestatteten es …, ohne Überschreitung der in Aussicht genommenen geringen Erhöhung der Präsenzstärke

(gemeint ist: des ganzen Heeres, der Aufsatzverfasser)

die Bildung wenigstens eines Eisenbahn-Bataillons in die Wehr- vorlage von 1911 aufzunehmen“.

 

Das neue Bataillon wurde zum 1.10.1913 in Berlin errichtet und bildete mit dem dortigen 1. Eisenbahn-Regiment die 1. Eisenbahn-Brigade. Dieser gehörte außerdem eine Betriebsabteilung der Eisenbahntruppen an.

 

1.4

Unter den im Heeresgesetz 1913 vorgesehenen neuen Verkehrstruppen-Bataillonen befand sich ein weiteres Eisenbahn-Bataillon, das mit dem bereits zum 1.10.1913 neu aufzustellenden  Bataillon zum 4. Eisenbahn-Regiment zusammengefasst werden sollte. Dazu kam es vor Kriegs-ausbruch nicht mehr. Es blieb bei insgesamt 7 Eisenbahn-Bataillonen (zuzüglich 1 bayerisches Bataillon).

 

1.5

Man darf unbedenklich annehmen, dass Bedarf für ein 5. und ein 6. Eisenbahn-Regiment bestand. Die Eisenbahnen waren die Adern, durch welche das Heer mit Nachschub versorgt wurde. Ohne ein reibungsloses Funktionieren der Eisenbahnen stockte der Nachschub. Es war die Aufgabe der Eisenbahntruppen, ein solches reibungsloses Funktionieren im Feindesland sicherzustellen, erforderlichenfalls mit dem Bau neuer Eisen-bahnen nebst Bahnhöfen. Das konnten sie nur, wenn sachkundiges Personal in ausreichendem Umfang bereit gestellt war, und dies traf nicht zu.

 

2) Kraftfahrzeuge

 

Das Automobil geriet frühzeitig in das Blickfeld der Militärs. Es gab Überlegungen und Versuche, denen aber Taten nur in eng begrenztem Umfang folgten. Man scheute die Kosten. Der Staat griff auf Privatleute zurück. Auf die Herstellung von Lastkraftwagen nahm er durch Subventionen Einfluss.

 

Die wenigen im Heer vorhandenen Automobile erhielten erst mit dem Heeresgesetz 1911 insoweit eine dauerhafte Organisationsform, als die Errichtung eines Kraftfahr-Bataillons vorgesehen wurde. Dieses Bataillon umfasste aber nicht sämtliche Kraftfahrzeuge, die im Heere vorhanden waren bzw. verwendet wurden. Seine zahlenmäßige Stärke war begrenzt, da das Heeresgesetz 1911 nur eine geringe Erhöhung der Friedensstärke zulassen wollte.

 

Im Heeresgesetz 1913 war keine Vermehrung der Kraftfahrzeuge im Kraft-fahr-Bataillon vorgesehen.

 

2.1 Personenkraftwagen

 

Im Jahr 1904 kam es aus einem privaten Automobilklub heraus zur Gründung eines „Deutschen freiwilligen Automobilkorps“. Automobile waren damals etwas, was sich nur  Wohlhabende leisten konnten. Die Besitzer stellten ihre Automobile und sich selbst als Fahrer dem Heer in Manövern zur Verfügung. Es gab besondere Übungen für das Automobil-korps. Im Manöver begegneten einander Bürger in Uniform - oftmals wurde ihnen der Rang eines Reserveoffiziers zuerkannt - und Berufs-offiziere und traten in wechselseitigen Austausch.

 

Die Einrichtung war sinnvoll, um die Einsatzmöglichkeiten für Kraftwagen und ihre Brauchbarkeit für militärische Zwecke zu erproben und die Fahrer mit militärischen Gegebenheiten vertraut zu machen - und dem Staat die Anschaffungs- und Reparaturkosten  zu sparen. Denn gewiß traten bei den Manövern auch Schäden an den Kraftwagen ein. Bei Kriegsausbruch wurden Fahrer und Kraftwagen dienstverpflichtet. Obwohl zumeist ungedient, also ohne militärische Ausbildung, und wahrscheinlich auch nicht mehr in jugendlichem Alter, leisteten sie Erstaunliches.

 

Ein Ersatz auf Dauer für eigene Kraftfahrzeuge des Heeres waren die Fahrzeuge des Deutschen freiwilligen Automobilkorps (ab 27.01.1914: Kaiserlichen Automobilkorps) nicht.  Dessen war man sich auch im Kriegs-ministerium bewußt - aber woher die Geldmittel nehmen?

 

Für das Jahr 1910 nennt das Reichsarchiv für das Heer einen Park von 50 Personen-Kraftwagen, 15 Personen-Kraftwagen in einem beweglichen Kraftwagen-Park und im Jahr 1914  46 Kraftwagen  in einem Etappen-Kraftwagen-Park – um nur die wichtigsten zu nennen. Kraftwagen gab es aber auch außerhalb der Kraftfahrtruppen, jedoch stets nur in eng begrenzter Anzahl. Mit der Nennung dieser Zahlen soll nur ein Eindruck von der Größenordnung des vorhandenen Bestandes gegeben werden. Dass dieser nicht ausreichend war, versteht sich von selbst.

 

 

2.2 Lastkraftwagen

 

Auch hier griff das Heer auf Privatleute zurück. Von dem Subventions-programm des Generals Alfred v. Lyncker für den Kauf von Lastkraftwagen war bereits die Rede. Infolge der durch die Subventionierung geförderten Nachfrage kam die Produktion ins Leben. Wie das Reichsarchiv berichtet, reichte aber bei der Mobilmachung 1914 die Zahl geeigneter privater Lastkraftwagen nicht aus, den Bedarf des Heeres zu decken. Man mußte nehmen, was verfügbar war.

 

Die Anzahl der eigenen Lastzüge und Lastkraftwagen des Heeres im Kraftwagen-Bataillon war unbedeutend.

 

Einer besonderen Erwähnung bedürfen die Lastkraftwagen der Flieger-truppe. Das Heer führte seine Flugzeuge für die Lufterkundung auf eigenen Transportwagen mit sich. Es gab Schleppwagen, Betriebsstoff- und Gerätewagen, Werkstattwagen und anderes mehr.

 

Der Generalstab orientierte sich bei seinen Forderungen für die Flieger-truppe am französischen Vorbild. Das Reichsarchiv teilt mit:

 

"Dank reichlicher Ausrüstung mit Kraftwagen zur Beförderung von Flug-zeugen, Betriebsstoffen und Instandsetzungsgerät waren die Feldflieger-Abteilungen so beweglich, dass sie den fechtenden Truppen ohne Schwierigkeiten zu folgen vermochten..."

 

3) Telegraphentruppen

 

Das Reichsarchiv teilt mit,  eine Denkschrift der Inspektion der Verkehrs-truppen  aus dem Jahre 1901 habe hervorgehoben, dass

 

„eine erfolgreiche Führung der heutigen Massenheere nur bei raschester und zuverlässigster Befehls-und Nachrichtenübermittlung“ denkbar und es daher dringend geboten sei, die Telegraphentruppe so auszubauen, dass sie „das Vollkommenste zu leisten vermöge“.

 

Indem die Inspektion das Wort "Massenheere" verwendet, weist sie auf den Unterschied zu früheren Kriegen hin. Das Heer war einem zukünftigen Krieg nur gewachsen,  wenn es zuvor auf zeitgemäße Nachrichtenübermittlung umgestellt worden war. Zu diesem Zwecke mussten die dafür zuständigen Telegraphen-Truppen eine Organisation erhalten, die das gesamte Heer umfasste. Es ging nicht darum, das Heer durch die Neuaufstellung von Truppen zahlenmäßig aufzublähen.

 

Ein Ausbau in dem von der Inspektion angestrebten Umfang fand vor dem Jahr 1913 nicht statt. Dies führte zu einer Rückständigkeit im Bereich der Nachrichtenübermittlung, welche die Führungsfähigkeit innerhalb des Heeres einschränkte. Dies war der Zustand, den General v. Einem herbeiführte. Erst aufgrund der Denkschrift des Generalstabschefs vom 21.12.1912 wurde im Heeresgesetz 1913 eine deutliche Verstärkung der Telegraphentruppe vorgesehen und zum 1.10.1913 in Angriff genommen.

 

3.1

In der Friedensgliederung des Deutschen Heeres waren bereits im Jahr 1902 drei Telegraphenbataillone aufgeführt. Zur Bedarfsdeckung reichten diese aber bei weitem nicht aus.

 

Die nächste Gelegenheit, neue Telegraphen-Bataillone zu bilden, war das Heeresgesetz 1905, in welchem die Friedensstärke des Heeres für den Zeitraum vom 1. April 1905 bis 31. März 1911 neu festgelegt wurde.

 

In diesem Heeresgesetz  wurde tatsächlich die Errichtung eines vierten Tele-graphen-Bataillons vorgesehen.

 

Was jedoch vom Kriegsminister nicht genehmigt wurde, war die von der Inspektion beantragte personelle Verstärkung der Bataillone und die Errichtung zusätzlicher Funkentelegraphie-Kompanien bei jedem Bataillon. Die Funken-telegraphie war die neueste Technik, und diese wollte die Inspektion eingeführt sehen. Im Ergebnis wäre dies auf eine Verstärkung um ein weiteres Bataillon hinausgelaufen.

 

Die Lage nach dem Heeresgesetz 1905 blieb mithin unbefriedigend.

 

3.2

Die Frage nach einer Weiterentwicklung der Telegraphentruppe blieb auch nach dem Inkrafttreten des Heeresgesetzes 1905 weiterhin auf der Tages-ordnung.

 

Mit Schreiben vom 20.3.1906 wurde der Generalstab erneut beim Kriegs-ministerium wegen einer Erweiterung der Telegraphentruppe vorstellig.

 

Der Kriegsminister General v. Einem lehnte es jedoch ab, innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraumes der Heeresplanung eine Erhöhung der Friedensstärke beim Gesetzgeber zu beantragen. Es erscheint angebracht, einmal den General v Einem selbst zu Wort kommen zu lassen. In einem Schreiben an den Reichskanzler vom 18. Juni 1906 führt er aus,

 

"... im Jahre 1910 sollen

 

mindestens drei neue Telegraphen-Bataillone angefordert werden. Jedes Telegraphen-Bataillon solle eine Signal-Abteilung in Stärke einer Eskadron sowie eine Betriebs-Abteilung erhalten"

 

... und fährt an späterer Stelle fort:

 

„Welcher Formationen wir nach   j e t z i g e r   Schätzung bedürfen, ist bereits angeführt. Sie können nur aufgestellt werden bei einer Erhöhung der Präsenzziffer.

 

(also der Friedensstärke des Heeres, der Aufsatzverfasser)

 

 Die Frage ist nun, man sollen, wann müssen wir sie aufstellen.

 

Der Generalstab und die Verkehrstruppen sagen vom militärischen Standpunkte, dem es auf die Kosten nicht ankommt, der auch Änderungen in den Kauf nimmt, und dem politische Erwägungen fern-liegen: „Möglichst bald, sofort.“

 

Mit einer so einfachen Lösung der Frage ist es aber für mich nicht getan. Ich muss sie vom politischen und finanziellen Standpunkt betrachten und außerdem berücksichtigen, dass das Ansehen der Militärverwaltung nur gewinnen kann, je weniger sie ihre Ansichten den gesetzgebenden Faktoren gegenüber zu ändern hat. Sie muss daher an diese nur mit ausgereiften Projekten herantreten.

 

Trotzdem würde ich dafür sein, die Neuformationen schon jetzt anzufordern, da sie militärisch immer besser sind, als die nur als Not-behelf dienenden Improvisationen,

 

wenn die politische Situation einen nahen Krieg zur Wahrschein-lichkeit macht.“

 

(Hervorhebung vom Aufsatzverfasser)

 

Fußnote des Reichsarchivs:

„Das Reinkonzept enthielt noch folgenden Zusatz:

 

Eine Ausgestaltung, Vermehrung und Verbesserung unserer technischen Formationen und unserer technischen Ausrüstung ist zweifellos erforderlich….

 

Das am 1. April 1905 in Kraft getretene Friedenspräsenzgesetz bindet mir in der Schaffung neuer etatsmäßiger Formationen bis zum Jahr 1910 die Hände. Breche ich das Quinquennat und fordere darüber hinaus neue Truppenteile pp., so ist ein sehr lebhafter parlamentarischer Kampf unausbleiblich, eine Beunruhigung im In- und Ausland sicher…

 

Das Arbeiten mit Improvisationen stellt sicher einen großen Mangel unserer zeitigen Organisation dar, aber einen Bruch des bewährten bisherigen Verfahrens betreffend Festlegung der Stärke pp. des Heeres auf einen längeren Zeitraum glaube ich doch nur dann befürworten zu sollen, wenn die ganze Lage gebieterisch dazu zwingt.

 

…  Erheischt also die politische Lage, über die mir kein Urteil zusteht, nicht eine sofortige Abhülfe ohne Rücksicht auf die Folgen für die innere und äußere Lage, dann müssen die vorhandenen Schäden in den Kauf genommen werden, man muss durch Improvisationen nach Möglichkeit zu helfen suchen und für das nächste Quinquennat, vom Jahre 1910 ab, einen weitgehenden Ausbau der Organisation, in erster Linie auf technischem Gebiete vorbereiten.“

 

Innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraumes von 6 Jahren sollen also Erhöhungen der Friedensstärke des Heeres nur dann stattfinden, wenn ein  naher Krieg wahrscheinlich ist. Darüber zu befinden hat, das räumt v. Einem ein, allein der Reichskanzler. Wenn er dem Kriegsminister gegenüber sich in diesem Sinne äußert, dann – aber auch nur dann – will General v. Einem eine Heeresvorlage erarbeiten.

 

Eine solche Äußerung, dass ein naher Krieg wahrscheinlich sei, kam von dem Reichskanzler v. Bülow nicht.

 

Es ist offenkundig, dass General v. Einem keine Heeresvorlage erstellen wollte und lediglich nach einer Begründung dafür suchte. Dass die Kriegsbereitschaft des Heeres darunter litt, darüber war sich v. Einem klar. Er nahm dies bewußt in Kauf.

 

3.3

Die Ausführungen des Generals v. Einem waren ein Übergriff des preußischen Kriegsministers in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Reichskanzlers. Dieser allein hatte zu entscheiden, ob er mit dem Quinquennat „brechen“ und dem Gesetzgeber eine Heeresvorlage unterbreiten wollte. Der Kriegsminister durfte dem Reichskanzler keine Erklärung abverlangen, ob ein naher Krieg wahrscheinlich sei. Der Reichskanzler brauchte ihm keine Begründung zu geben, warum er eine Heeresvorlage wünschte. Der Kriegs-minister hatte dem zu entsprechen, sobald ihn der Reichskanzler dazu auf-forderte. Ob der Reichskanzler die Heeresvorlage dann beim Gesetzgeber einbrachte und wann, unterlag allein seiner Entscheidung - und dafür war er rechtlich wie politisch verantwortlich.

 

Das politische Mandat in den Angelegenheiten des Reiches, das v. Einem für sich beanspruchte, stand ihm ebenso wenig zu, wie eine Befugnis, sich um die Finanzen des Reiches zu kümmern. Er war nicht der Staatssekretär des Reichsschatzamtes. Die Aufgabe des preußischen Kriegsministers - was das Reich anbetrifft - war einzig und allein, den Reichskanzler in zutreffender Weise über die militärischen Notwendigkeiten zu unterrichten und seine Entscheidung einzuholen. General v. Einem war nicht der Reichskriegsminister, als welcher er sich aufführte – einen solchen Reichskriegsminister gab es nach der Reichsverfassung nicht. Der preußische Kriegsminister stand verfassungs-rechtlich auf derselben Stufe wie seine Kollegen in Stuttgart, München und Dresden.

 

Die letzte Entscheidung über den Ausbau des Heeres ebenso wie über den Nichtausbau lag beim Gesetzgeber, also Bundesrat (in dem v. Einem das Königreich Preußen vertrat!) und Reichstag. Lehnte der Gesetzgeber eine Heeresvorlage des Reichskanzlers ab - was er ohne weiteres tun konnte, ebenso wie er eine Vorlage erweitern konnte -, so traf ihn dafür die rechtliche und politische Verantwortung - auch dafür, wenn deshalb ein zukünftiger Krieg verloren gehen sollte. Indem v. Einem die Erstellung einer Heeresvorlage trotz eingeräumter militärischer Notwendigkeit ablehnte, überschritt er seine Befugnisse. Wenn dem Gesetzgeber nichts zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, kam es zu keiner Entscheidung seinerseits. Gewiß bedurfte es rechtlich keiner Vorlage - der Reichstag konnte auch von sich aus die Initiative ergreifen - aber in der gewöhnlichen Aufgabenverteilung war es der Reichskanzler, der eine Heeresvorlage einbrachte.

 

 

3.4

Innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraumes vom 1.4.1905 bis 31.3.1911 arbeitete General v. Einem mit Improvisationen. Er liess vier provisorische Funkerkompanien errichten. Das für sie benötigte Personal entnahm er den bestehenden Einheiten (im Wege von Abkommandierungen).

 

Die Offiziere und Unteroffiziere für diese Formationen wurden aller-dings "etatisiert", d.h. es wurden neue Planstellen im Reichshaus-haltsplan beim Gesetzgeber beantragt.

 

Ebenso entnahm  General v. Einem bei der Aufstellung von provisorischen Maschinengewehr-Kompanien das benötigte Personal den bestehenden Einheiten (im Wege von Abkommandierungen).

 

Ohne zu übertreiben darf man sagen, dass General v. Einem das Heer mit einem Netz von Abkommandierungen überzog. Ein gleichwertiger Ersatz für Neuformationen war das nach dem eigenen Eingeständnis des Generals v. Einem nicht. Von Planungssicherheit war keine Rede mehr. Außerdem waren den Abkommandierungen zahlenmäßige Grenzen gesetzt, wenn man nicht die Kampffähigkeit des Heeres schlechthin in Frage stellen wollte.

 

3.5

Das Heeresgesetz 1911 für den Zeitraum vom 1.4.1911 bis zum 31.3.1916

wurde noch von General v. Einem bestimmt, bevor dieser im September 1909 Kommandierender General des VII. Armeekorps wurde. Das Gesetz brachte keine zufriedenstellende Weiterentwicklung der Telegraphentruppe. Es

  • wurden die bestehenden vier provisorischen Funkerkompanien „etatisiert“, also auch die Mannschaften in den Personalhaushalt des Militärs über-nommen
  • wurde ein weiteres Telegraphen-Bataillon ohne Funkerkompanie vor-gesehen, das dann zum 1.10.1912 mit Funkerkompanie errichtet wurde.

 

Damit blieb das Heeresgesetz 1911 hinter den Zielsetzungen zurück, die General v. Einem selbst 1906 formuliert hatte. Der Grund lag darin, dass er die Erhöhungen der Friedensstärke des Heeres für den genannten Fünfjahres-zeitraum 1911-1916 aus finanziellen/politischen Erwägungen heraus so eng begrenzte, dass der im Jahr 1906 angekündigte Ausbau der Telegraphentruppe nur teilweise stattfinden konnte.

 

Das Heeresgesetz 1912 brachte eine zusätzliche Funkerkompanie, aber keine zusätzlichen Telegraphenbataillone. General v. Heeringen, v. Einems Amts-nachfolger, maß im Heeresgesetz 1912 dem Ausbau der Verkehrstruppen keine erhöhte Dringlichkeit zu. Er war der Meinung, dass die "durch den Fortschritt der Technik notwendig gewordenen Ergänzungen" ... "ihrer Art nach Verteilung auf eine Reihe von Jahren vertragen".

 

3.6

Die Denkschrift des Generalstabchefs vom 21.12.1912 forderte in Teil II eine

"Ergänzung der Verkehrstruppen, namentlich an Telegraphen-bataillonen und Funkerkompanien".

Das Heeresgesetz 1913 trug dem Rechnung. Es sah einen umfassenden Ausbau der Telegraphentruppe  vor. Insbesondere erhielten die Telegraphen-Bataillone zweite Funkerkompanien, es sollten drei neue Telegraphen-Bataillone errichtet werden, eine Funkerschule wurde neu gegründet.

 

Die Anzahl der Bataillone erhöhte sich auf 7 (ohne Bayern). Es gab nunmehr 20 "Draht"-Kompanien und 12 "Funker"-Kompanien (jeweils ohne Bayern). 3 Bataillone hatten eine Stärke von je 5 Kompanien (das Reichsarchiv spricht von 5 Bataillonen mit je 5 Kompanien). Den Präsenzstand jedes dieser Bataillone im Frieden (seit 1.10.1913!) teilt das Reichsarchiv mit wie folgt:

 

34 Offiziere, 2 Sanitäts-Offiziere, 2 Veterinär-Offiziere, 8 Beamte, 113 Unteroffiziere, 752 Mann (9 Pferde)

 

Der Präsenzstand der Bataillone, die weniger als 5 Kompanien zählten, war entsprechend geringer.

 

Das Reichsarchiv kommentiert die Vermehrungen des Jahres 1913 wie folgt:

 

"Mit dieser  Vermehrung wurde endlich eine sich dem Rahmen der Armee anpassende organische Ausgestaltung der Telegraphentruppe in die Wege geleitet. Die Zahl der Bataillone entsprach der der Armee-Inspektionen, die Zahl ihrer Draht-Kompanien der der Armeekorps. Dieser Grundsatz sollte nunmehr dauernd Geltung haben, so dass bei jeder Neubildung eines Armeekorps auch die Errichtung einer neuen Fernsprech-Kompanie automatisch zu erfolgen hatte."

 

Zu den Funkenstationen bemerkt das Reichsarchiv:

 

"... Ihre Zahl war bis Kriegsbeginn soweit angewachsen, dass jedem Armee-Oberkommando ... zwei schwere Stationen, jeder Nachrichten-Abteilung einer Kavallerie-Division ein bis zwei schwere und zwei leichte Stationen zugeteilt werden konnten..."

 

3.7

Bei der Feuerleitung der Artillerie wurde frühzeitig der Fernsprecher einge-setzt. Im Laufe weniger Jahre wurde er zum allgemein verwendeten Verständigungsmittel im Heer. Das Reichsarchiv schreibt:

 

"Zum wichtigsten militärischen Nachrichtenmittel entwickelte sich jedoch mehr und mehr der Fernsprecher, vor allem nachdem feldbrauchbare Apparate konstruiert waren. Neben fortschreitender unmittelbarer Aus- stattung der Kampftruppen mit Fernsprechgerät sollte der Fernsprecher daher auch in der eigentlichen Nachrichtentruppe mehr als bisher verwendet werden. Doch war die kleine Friedenstruppe allein auch hierzu nicht in der Lage, so dass ihr aus der Infanterie Personal zur Ausbildung im Fernsprechdienst überwiesen werden mußte, aus dem im Mobil-machungsfalle kleine Fernsprech-Abteilungen gebildet werden sollten...."

 

General Ludendorff berichtet über ein Manöver aus dem Jahr 1911, in dem er als Generalstabchef eines Manöver-Armeekorps fungierte:

 

"Es war damals noch etwas Neues, dass auch das Gefecht von einem Gefechtsstande aus mittels des Fernsprechers geleitet wurde".

 

Eine durchgehende Ausstattung des Heeres mit Fernsprechgerät war bei Kriegsausbruch 1914 nicht gegeben, da die Reserve-Regimenter keine Fernsprecher hatten und auch die Reserve-Artillerie nur teilweise mit diesem Gerät ausgerüstet war.

 

3.8

Im Internet fand der Aufsatzverfasser (Datum der Recherche 3.10.2017) unter www.hgkampe.homepage.t-online.de folgende Information:

 

"Mit den ersten Kriegseinsätzen der Telegraphenformationen wurden schlagartig die Auswirkungen der verhängnisvollen Fehlein-schätzungen der Vorkriegszeit sichtbar, die u.a. die richtige und vorausschauende Ein-ordnung der technischen Nachrichtenmittel in das Gesamtsystem der Truppenführung verhindert hatten. Es stellte sich heraus, dass zahlreiche höhere Truppenführer  überhaupt nicht in der Lage waren, die ihnen zur Verfügung stehenden Nachrichtenmittel, ihren technischen Möglichkeiten und vor allem den operativ-taktischen Erfordernissen entsprechend richtig einzusetzen...."

 

Gemeint dürfte hier sein, dass die Nachrichteneinheiten bereits im Frieden in die Armeeinspektionen - aus denen im Kriegsfall die Armeeober-kommandos hervorgingen - und in die Generalkommandos der Armeekorps hätten integriert werden müssen. Die genannten Fehleinschätzungen beeinträchtigten die Führungsfähigkeit der militärischen Leitung.

 

4) Luftschiffertruppen

 

Im Jahre 1902 gab es ein Luftschiffer-Bataillon zu 2 Kompanien (ohne Bayern). Auch hier fehlte es an Personal und Ausrüstung. Das Reichsarchiv schreibt:

 

"In der Hauptsache lag der Luftschiffertruppe einstweilen ... noch die Bedienung von Fesselballons ob...  Fraglich war, ob eine einzige Feld-luftschiffer-Abteilung mit ihren zwei Fesselballons für eine Armee ausreichen würde...."

 

"... die schwache Friedenstruppe war im Mobilmachungsfalle allein nicht ... in der Lage, den Personalbedarf der planmäßig vorgesehenen Feld- und Festungs-Luftschiffer-Abteilungen zu decken..."

 

Mit der Entwicklung von Lenk-Luftschiffen (zum Beispiel durch Graf Zeppelin) stellte sich dem Militär die Frage nach einer militärischen Nutzbarkeit. Es kam zu Versuchen und zur Aufstellung einer provisorischen Versuchsabteilung.

 

Das Heeresgesetz 1911 brachte zwei neue Luftschiffer-Bataillone zu je 2 Kompanien (ohne Bayern) unter Anrechnung der Versuchs-Kompanie und von Personalgestellungen aus Sachsen und Württemberg.

 

In seiner Denkschrift vom 21.12.1912 forderte der Generalstabchef

 

"Organisation der Luftschifftruppe für eine Luftflotte von zunächst 20 Luftschiffen größten Systems".

 

Das Heeresgesetz 1913 brachte zwei weitere Bataillone bzw. 2 Luft-schiffstaffeln zu je 4 Luftschiffen.

 

Für den Kriegsfall war auch die Nutzung von 3 privaten Luftschiffen vorgesehen.

 

 

5) Fliegertruppen

 

In seiner Biographie über General Alfred v. Lyncker schreibt Seherr-Thoß, das (preußische) Kriegsministerium habe die Fliegerei zu den Zirkuskünsten gerechnet. Jedenfalls trat das Ministerium der Nutzbarmachung des Flug- zeugs für das Militär nur zögernd und in zeitversetzten Einzelschritten näher. Die nachteiligen Auswirkungen des verspäteten Starts waren schwer-wiegend.

 

5.1

Im Jahr 1910 wurde auf dem Übungsplatz Döberitz eine erste Möglichkeit für die Ausbildung einiger Flugzeugführer geschaffen. Auch hier nahm der Staat - wie bei den Kraftfahrzeugen - zunächst eine private Initiative in Anspruch.

Im Jahr 1911 wurde eine „Lehr- und Versuchsanstalt für das Militär-Flug- wesen“ errichtet, nachdem einige Flugzeuge beim Kaisermanöver 1911 gute Ergebnisse erzielt hatten.

Im Jahr 1912 wurde die genannte Anstalt durch eine Fliegertruppe ersetzt. Ihr Personal  bestand aus

21 Offizieren, 1 Sanitäts-Offizier, 5 Beamten, 40 Unteroffizieren, 266 Mann (9 Pferde)

Die Fliegertruppe sollte langsam, aber kontinuierlich erweitert werden.

 

Die neue Fliegertruppe blieb in ihrem Umfang weit hinter der franzö-sischen Fliegertruppe zurück. Das Reichsarchiv teilt in einer Fußnote mit:

 

„Nach dem Stande von 1912 besaß die  Deutsche Armee 90 Flugzeugführer, 100 Flugzeuge, die Französische 234 Flugzeug-führer, 390 Flugzeuge.“

 

5.2

Die Nachrichten aus Frankreich, wonach sich dieses eine großzügig angelegte Fliegerorganisation zu schaffen im Begriff war, scheuchten den Generalstab auf - in dessen technischer Sektion sich Hermann Thomsen ohnehin mit der militärischen Nutzbarmachung von Flugzeugen beschäf-tigte. In mehreren Stellungnahmen ab Herbst 1911 formulierte der Abteilungsleiter Ludendorff ein sofort zu verwirklichendes Minimal-programm für den Flugzeugbau und drängte auf klare Zielsetzungen für die Zukunft.

 

Im Jahr 1912 forderte der Generalstab als Mindestmaß bis zum 1.4.1914:

 

Für die 8 Armeeoberkommandos

je 1 Abteilung zu 8 Flugzeugen insgesamt                             64 Flugzeuge

für die 25 Armeekorps plus Garde-Reserve-Korps

je 1 Abteilung zu 8 Flugzeugen insgesamt                           208 Flugzeuge

 

Summe                                                                                272 Flugzeuge

 

Als möglichst bald zu erreichendes Ziel bezeichnete der Generalstab bei den Armeeoberkommandos mehrere (2-3) bewegliche Feldflieger-abteilungen und einen Fliegerpark. Auch für die Reservekorps und Kavalleriekorps wurden bewegliche Feldfliegerabteilungen gefordert, und eigene Artilleriefliegerabteilungen für jedes Armeekorps.

 

5.3

In Übereinstimmung mit General Alfred v. Lyncker (oder auf dessen Anregung hin?) schlug der Generalstab außerdem bereits im Jahr 1912 vor, die Fliegertruppen aus den Verkehrstruppen herauszulösen und organisatorisch zu verselb-ständigen. Dies geschah mit dem Hinweis auf den zukünftig zu erwartenden wachsenden zahlenmäßigen Umfang der Fliegertruppen, ihre Aufgaben und ihre Bedeutung.

 

Dem schloss sich der Kriegsminister nicht an. Zwar schuf er zum 1.10.1913 eine Inspektion der Fliegertruppen neben einer Inspektion der Luftschiffertruppen, gab ihr aber keine Selbständigkeit. Beide Inspektionen wurden

 

zusammen mit dem Kraftfahr-Bataillon

 

zu einer "Inspektion des Militär-Luft- und Kraft-Fahrwesens" zusam-mengefaßt. Diese unterstand dann der General-Inspektion des Militär-Verkehrswesens.

 

Es war eine komlipizierte Organisationsform. Die Einbeziehung des Kraftfahr-Bataillons faßte Einheiten zusammen, die sachlich nicht zusammengehörten. Die Flieger hatten nichts mit dem Verkehrswesen zu tun. Ein Luft-Fahrwesen bei den Fliegern anzunehmen, war unsinnig.

 

Nach Kriegsausbruch 1914 wurden die Fliegerformationen den Armee-oberkommandos und Armeekorps zugeteilt,  blieben aber logistisch und fachlich der Inspektion der Fliegertruppen und somit den Verkehrstruppen zugeordnet. Es kam zu einem organisatorischen Nebeneinander verschiedener Dienststellen, das die Einsatzfähigkeit der Flieger empfindlich beeinträchtigte. Endgültig überwunden dieses erst, als am 8. Oktober 1916 in der Ära des Generalquartiermeisters Ludendorff  die Flieger einen eigenen General erhielten. Hermann Thomsen wurde dessen Stabchef. Nunmehr waren alle Zuständigkeiten des Fiegerwesens in einer einzigen Stelle vereinigt.

 

 

5.4

Auch den zahlenmäßigen Forderungen des Generalstabs schloss sich der Kriegsminister nicht an. Er bewilligte für die Armeeoberkommandos nur eine Abteilung statt der geforderten 2 Abteilungen und für die Armeekorps Abteilungen nur zu 6 Flugzeugen. Sobald der Generalstab davon erfuhr, kommentierte er dies mit folgenden Worten:

 

„Was nun das Programm des Kriegsministeriums betrifft, so bleibt dasselbe … sehr erheblich, an besetzten Flugzeugen um rund 50 v.H. hinter meinen Vorschlägen und damit auch weit hinter Frankreich und Rußland zurück, das wir bei allen unseren Erwägungen mit einstellen müssen.

 

Der Ausfall der Abteilung bei den A.O.Ks (Armeeoberkommandos) wird schwer empfunden werden. Es fehlt dem A.O.K (Armeeober-kommando) das Organ für eigene taktische Lufterkundung. Damit fällt auch die Zuteilung von Flugzeugen an die Heereskavallerie aus; beides wird die Führer in erheblichen Nachteil gegenüber der feindli- chen Führung bringen…

 

Die Verminderung der Stärken der Korpsabteilungen um zwei bemannte Flugzeuge ist bedenklich. Die Ausstattung unserer AKs (Armeekorps) mit Flugzeugen ist auch bei einer Abteilung zu acht schon der französischen unterlegen. Die Artillerie wird für ihre Zwecke Flugzeuge in ganz unzureichender Weise erhalten, während wir mit guter artilleristischer Lufterkundung seitens des Gegners rechnen müssen.“

 

5.5

Das - unzulängliche - Programm des Kriegsministers fand Eingang in die Heeresvorlage und das Heeresgesetz 1913.

 

Die Fliegertruppe 1912 wurde zu vier Flieger-Bataillonen (zuzüglich 1 bayerisches) erweitert, ein jedes

12-13 Offiziere, 2 Sanitäts-Offiziere, 7 Beamte, 96-100 Unteroffiziere, 302-342 Mann (8 Pferde)

stark.

 

Bei Kriegsausbruch 1914 standen den deutschen Feldtruppen an Flug-zeugen zur Verfügung:

 

den 8 Armeeoberkommandos

je 1 Abteilung zu 6 Flugzeugen insgesamt                             48 Flugzeuge

 

den 25 Armeekorps plus Garde-Reserve-Korps

je 1 Abteilung zu 6 Flugzeugen insgesamt                           156 Flugzeuge

 

Summe                                                                                204 Flugzeuge

 

So die Mitteilung des Reichsarchivs.

 

Der Rückstand gegenüber Frankreich war nicht ausgeglichen worden. Die Verspätung in der Aufstellung einer Fliegertruppe um ein Jahr -  erst 1912 anstatt bereits 1911 - wirkte sich verhängnisvoll aus.

 

5.6

Bei der Erörterung zwischen dem Abteilungsleiter im Generalstab Ludendorff und dem Kriegsminister v. Heeringen ging es um die Verantwortlichkeit. Ludendorff legte in seinen Stellungnahmen eindringlich die Nachteile dar, die im Krieg durch unzureichende Fliegerformationen entstehen konnten und betonte, dass    e r    seiner Verantwortung gegenüber dem Kriegsministerium nachgekommen sei.

 

Der Kriegsverlauf bestätigte die Einschätzung des Generalstabs.

 

  • Die Überlegenheit in der Lufterkundung war eine der Ursachen für die qualitative Überlegenheit der französischen Artillerie im 1. Weltkrieg. Diese führte zu erheblichen, vielleicht sogar entschei-denden Verlusten auf deutscher Seite. Ohnehin war die französische Artillerie der deutschen in der Feuerleitung weit überlegen.

 

  • Die deutsche Truppenführung war durch mangelhafte Feind-aufklärung ihren Gegnern gegenüber im Nachteil, und die Geschichte weiß von konkreten Schwierigkeiten in Einzelfällen zu berichten.

 

  • Der deutsche Rückstand im Flugzeugbau führte dazu, dass es bei Kriegsausbruch 1914 in Deutschland noch keine Kampfflieger gab. Das französische Heer besaß Kampfflieger, welche die deutschen Aufklärungsflugzeuge abschossen. Die Feuerleitung der Artillerie, soweit sie überhaupt eine Lufterkundung besaß, erblindete zusehends und ebenso die militärische Führung. Es verging einige Zeit, bis eigene Kampfflieger entwickelt und hergestellt waren.

 

Eine Chance, den anfänglichen Rückstand während des Krieges aufzuholen, hatte die deutsche Seite nicht.

 

 

6) Schlussbemerkung

 

Der verspätete und unzureichende Ausbau der Verkehrstruppen leistete einen Beitrag zu der deutschen Niederlage von 1914. Organisatorische Fehl-entscheidungen kamen hinzu.

 

Was das  Wirken des Generals v. Einem im preußischen Kriegsministerium und als preußischer Kriegsminister angeht, so zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Verkehrstruppen das Bestreben, Anforderungen an den Gesetzgeber zur Erhöhung der Friedensstärke des Heeres zu vermeiden. Die militärische Notwendigkeit hatte Nachrang gegenüber politischen und finan-ziellen Erwägungen.

 

Durch eine unzureichende Personal- und Materialausstattung blieb das Heer im Bereich der Eisenbahntruppen ebenso wie der Telegraphentruppen oder der Kraftfahrzeugtruppen hinter den Anforderungen der Zeit, wie sie sich aus der militärischen Entwicklung und der sprunghaften Entwicklung der Technik ergaben, zurück.

 

General v. Heeringen, v. Einems Amtsnachfolger, maß im Heeresgesetz 1912 dem Ausbau der Verkehrstruppen keine Dringlichkeit zu, mit Ausnahme der Fliegerformationen. Was er schuf, war indessen unzureichend. Dass er mit der Aufstellung von Fliegerformationen um ein Jahr zu spät startete, wurde bereits ausgeführt. Die Kämpfe, die v. Heeringen mit dem Reichsschatzamt und dem Reichskanzler wegen der Finanzen durchzufechten hatte, dürfen jedoch nicht unerwähnt bleiben.

 

Durch die Heeresreform 1913 wurde ein Ausbau  der Verkehrstruppen möglich. Eine Neuorganisation der gesamten Nachrichteneinheiten wurde in die Wege geleitet, konnte aber vor Kriegsausbruch 1914 allenfalls in Ansätzen verwirk-licht werden. Bei den Fliegertruppen reichte es vor 1914 nur zu einem Not-programm.

 

 

 

Quellen:

Seherr-Thoß, Hans Christoph Graf von, "Lyncker, Alfred Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 15 (19879, S. 586 f. (Onlinefassung)

 

Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 - 1918

Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, I. Anlagenband

Erster Teil Dokumente insbesondere Nr.  29, Nr. 31, Nr. 33, Nr. 35, Nr. 36, Nr. 43, Nr. 51, Nr. 54

Zweiter Teil Anhang

Die Entwicklung der Waffengattungen im Rahmen der deutschen Heeresorganisation

III. Von der Jahrhundertwende bis zum Jahre 1911 Verkehrstruppen

IV. Von 1912 bis 1914 Verkehrstruppen

Dritter Teil Tabellen und Skizzen

Tabellen 10, 12, 14, 16 und 17

 

Urkunden der Obersten Heeresleitung

herausgegeben von Erich Ludendorff

I. Friedensarbeit insbesondere Nr. 16, 17, 18, 19 und 20

 

General Ludendorff "Mein militärischer Werdegang"

"Chef der 2. Abteilung"

 

Druckversion | Sitemap
© Eckhard Karlitzky