Deutsches Heer - Zweites Deutsches Kaiserreich Eckhard Karlitzky Aufsätze und Aufsatz-Fragmente
Deutsches Heer - Zweites Deutsches KaiserreichEckhard KarlitzkyAufsätze und Aufsatz-Fragmente

Friedensorganisation - Organisationslücken als Ursache der Niederlage von 1914?

 

 

A Einleitung

 

Fragt man nach den Ursachen der Niederlage des deutschen Heeres von 1914, so ist es empfehlenswert, in die davor liegende Friedenszeit zurückzugehen  und sich mit der  Entwicklung des Heeres im Frieden zu befassen. Denn die Weichen für einen militärischen Erfolg oder Mißerfolg im Krieg werden zumeist im Frieden gestellt.

 

Der nachfolgende Aufsatz will daher über die Entwicklung oder Nichtentwicklung der Friedensorganisation des Deutschen Heeres in den Jahren 1898/1902 bis 1913 berichten. Er beschränkt sich auf die Infanterie. In einer Übersicht werden die verschiedenen Organisations-ebenen des Heeres jede für sich gesondert dargestellt. Die Darstellung erfolgt in aufsteigender Linie, angefangen bei den Bataillonen und Regimentern, danach Brigaden, Divisionen und Armeekorps. Die Gliederung des Heeres war bzw. ist durch das Reichsmilitärgesetz vom 2.5.1874 vorgegeben.

 

Es wird aufgezeigt werden, dass auf den einzelnen Organisa-tionsebenen Lücken im Organisationsschema des Heeres bestanden. Es fehlten Einheiten, die bei einer einheitlichen Heeresorganisation hätten vorhanden sein müssen. Einheitlichkeit der Gliederung und Vollständigkeit der Einheiten waren die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Heeresorganisation. Sie gaben die militärischen Sacherfordernisse zutreffend wieder. Tatsächlich aber bestand keine Einheitlichkeit der Gliederung und  weder bei den Bataillonen noch bei den Divisionen und Armeekorps waren die Einheiten vollzählig vor- handen.

 

Die Schließung der aufzuzeigenden Lücken war in den Jahren 1898/1902 bis 1913 das entscheidende Thema in der militärischen Diskussion. Dabei ging es nicht um eine Erhöhung der Friedensstärke des Heeres, sondern um Organisationsfragen und den inneren Ausbau des Heeres. Die Lückenschließung stand im Januar  und Februar 1913 zur Erörterung, erfolgte aber nicht. Die Lücken blieben teilweise bis Kriegsausbruch 1914 bestehen. In ihnen ist eine Ursache für die Niederlage von 1914 zu sehen.

 

Eine Erweiterung der Heeresorganisation über die Lückenschließung hinaus stand erstmals im Januar 1913 mit dieser zusammen zur Erörterung und wurde mit ihr zusammen abgelehnt.

 

Ihrer Bedeutung wegen werden die Vorgänge, die zur Heeresreform 1913 führten,  im Anschluss an die Übersicht in einem eigenen Abschnitt "Heeresorganisation Stand 1912 und Heeresreform 1913" gesondert behandelt. Dort wird auch die theoretisch mögliche Erhöhung der Friedens- und Kriegsstärke um 2-3 Divisionen durch organisatorische Maßnahmen dargestellt.

 

Die Jahre 1898 bzw. 1902 wurden als Ausgangspunkt der Übersicht gewählt, weil die organisatorischen Maßnahmen, welche die Heeres-reformen von 1893 und von 1898 mit sich brachten, bereits abge-schlossen gewesen sein dürften. Als Endpunkt ergibt sich das Jahr 1913 von selbst, da es das letzte Jahr vor Kriegsausbruch ist.

 

Je nach politischer Einstellung werden die einen in allen Bemühungen, die Organisationslücken zu schließen, Akte des preußisch-deutschen Militarismus sehen, die anderen werden auf die militärische Unter-legenheit des Deutschen Reiches hinweisen und von gerechtfertigter Notwehr sprechen. Hier sollen Tatsachen dargestellt werden.

 

 

B Übersicht über die Organisationsebenen und ihre Lücken

 

  1. Die Grundeinheiten des Heeres in rechtlicher Hinsicht waren die Bataillone und Eskadrons. Ihre Anzahl wurde für alle Waffen jeweils gesondert durch den Gesetzgeber festgelegt. Zuletzt geschah dies im Heeresgesetz 1913 (Reichsgesetzblatt 1913 Seite 496). Als Hauptwaffen galten Infanterie, Kavallerie und Artillerie.

 

Zu beachten ist, dass die gesetzliche Bewilligung und die ihr folgende tatsächliche Aufstellung eines Bataillons zeitlich ausein-ander fallen können. Die Planung für das Deutsche Heer vollzog sich zumeist in Mehrjahreszeiträumen. Bei Kriegsausbruch 1914 lief gerade der Zeitraum vom 01.04.1911 bis zum 31.03.1916. Bei allen Bataillonen, die für diesen Zeitraum oder in diesem Zeitraum bewilligt wurden, ist im Einzelfall zu untersuchen, wann die tatsächliche Aufstellung erfolgte.  Je nachdem, worauf man abstellt, auf die gesetzliche Bewilligung oder die tatsächliche Aufstellung, können sich unterschiedliche Zahlen ergeben.

 

Die im Heeresgesetz 1913 bewilligten Infanteriebataillone wurden sämtlich zum 1.10.1913 aufgestellt. Der 2. Rekrutenjahrgang sollte aber erst zum 1.10.1914 zum Wehrdienst einberufen werden.

 

Die innnerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichende Friedenspräsenzstärke (Kopfstärke an Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten) des Heeres im Ganzen wurde ebenfalls vom Gesetzgeber im Heeresgesetz festgelegt. Die durchschnittliche jährliche Stärke ergab sich aus dem jeweiligen Reichs-haushaltsplan für das betreffende Rechnungsjahr. Die tatsächliche Stärke des Heeres vor Kriegsausbruch 1914 teilt das Reichsarchiv mit 725.000 Unteroffizieren und Mannschaften sowie 29.000 Offizieren mit. Bis zum 31.3.1916 sollte die Stärke auf 792.000 oder 794.000 Köpfe gesteigert werden. Auch hier gilt also, dass tatsächliche Stärke und bewilligte Stärke zu unterscheiden sind.

 

Die Anzahl der Planstellen für Offiziere und, seit der 1893 beschlossenen Heeresreform, auch für Unteroffiziere, ergab sich jedoch nicht aus dem Heeresgesetz, sondern allein aus dem jähr-lich neu aufzustellenden Haushaltsplan des Reiches. Der preußi-sche Kriegsminister (und die Kriegsminister der anderen Bundes-staaten) konnte (konnten) also bei Bedarf neue Planstellen bean-tragen, ohne auf den Fünfjahreszeitraum des Heeresgesetzes Rücksicht nehmen zu müssen.

 

Der Kaiser bestimmte den Präsenzstand (die Stärke der Friedens-Kader) der Bataillone. Die vom Gesetzgeber festgesetzte Friedenspräsenzstärke des (gesamten) Heeres durfte dabei aber nicht überschritten werden.

 

Die Reichsverfassung von 1871 traf also hinsichtlich des Heeres eine Aufteilung der Befugnisse zwischen Gesetzgeber und Kaiser. Innerhalb des Heeres durfte nur der Kaiser als Oberbefehlshaber bestimmen, und auch da waren seine Befugnisse beschränkt, da er nicht in die einzelnen Kontingente des Heeres hineinregieren durfte. Innerhalb der königlich preußischen Armee bestimmte nur der König von Preußen, und bei den anderen Kontingenten war es der Herrscher des jeweiligen Bundesstaates. 

 

 

  1. Im Jahr 1898 gab es 605 Infanteriebataillone. Bis 1902 erhöhte sich die Zahl auf 607. Für eine gleichmäßige Heeresorganisation wurden 648 Bataillone benötigt. Es gab 216 Infanterieregimenter. Jedes von ihnen sollte 3 Bataillone haben. Tatsächlich aber hatten 41 Regimenter nur 2 Bataillone ("kleine" Regimenter) und nur 175 Regimenter die erforderlichen 3 Bataillone.

 

Somit fehlten 41 Bataillone. Sie sollten im Kriegsfall aus Reser-visten neu aufgestellt werden.

 

Die Militärs erachteten die geplanten Reservisten-Bataillone aber nicht als den im Frieden bestehenden gleichwertig. Insgesamt hätten die vormals kleinen Regimenter im Kriegsfall bis zu 70 % aus Reservisten bestanden. Es wären eher Reserve-Regimenter als aktive Regimenter gewesen. Das beeinträchtigte die Kampfkraft des Heeres. Daher forderten die Militärs eine Aufstellung der 3. Bataillone bereits im Frieden. Angestrebt wurde eine gleichmäßige Qualität aller aktiven Bataillone.

 

Zur Aufstellung von 41 neuen Bataillonen hätte man schätzungs-weise 11500 zusätzliche Rekruten jährlich gebraucht. Bei der bestehenden zweijährigen Wehrpflicht für die Infanterie hätte sich eine Erhöhung der Friedensstärke des Heeres um 23000 Mann ergeben. Das entsprach jeweils etwa 5  %. Hinzu kamen ungefähr 3000 Unteroffiziere und 900 Offiziere. (Die Angaben sind keine exakten Zahlen, sie sollen nur die Größenordnung verdeutlichen, um die es hier geht). Als Faustgröße für die Zahl der jährlich zum Wehrdienst einberufenen Rekruten mag die Zahl 250000 dienen. Die jährliche Zahl der jeweils im  Heer Wehrdienst Leistenden kann daher in der Größenordnung von 500000  Mann ange-nommen werden (bis 1911).

 

Die ersten 8 neuen Bataillone wurden innerhalb von 5 Jahren aufgestellt, beginnend ab 01.10.1905, jeweils 2 Bataillone bzw. 1 Bataillon ab 01.10. eines jeden Jahres, also das letzte Bataillon ab 01.10. 1909.

 

In den Jahren 1910 und 1911 geschah nichts,  davon abgesehen, dass im Heeresgesetz 1911 für den Zeitraum bis 31.03.1916 die Aufstellung eines einzigen weiteren 3. Bataillons vorgesehen wurde. Die Sanierung des Staatshaushalts und Herstellung eines ausgeglichenen Staatshaushalts hatten Vorrang vor den mili-tärischen Notwendigkeiten. Um diese kümmerten sich das Reichsschatzamt und sein Staatssekretär Wermuth (seit 1909 bis 1912) nicht, und er  erwies sich als die maßgebende Persön-lichkeit.

 

Ab 1912 wurden weitere 11 Bataillone neu aufgestellt.  Kaiser und Reichsleitung "entdeckten", dass ein Nachholbedarf für das Heer bestand, das gegenüber der Marine in Rückstand geraten war. Die Aufstellung der fehlenden Bataillone wurde daher beschleunigt. Ob der Kriegsminister den Umfang des Heeresgesetzes 1912 aus Rücksicht auf die Marine beschränkte und welche Rolle die Staatsfinanzen dabei spielten bzw. in welchem Umfang Einschränkungen aus finanziellen Gründen erfolgten, ist unklar.

 

Ab 1913 wurden die restlichen 22 Bataillone aufgestellt. Dies geschah auf Veranlassung des Generalstabchefs v. Moltke. Im Heeresgesetz 1913  wurde die Erhöhung der Anzahl der Batail-lone von  651 auf 669 beschlossen. Damit war die Auffüllung der "kleinen" Regimenter rechtlich abgeschlossen und der Weg frei für die Aufstellung aller noch fehlenden 3. Bataillone. Diese wurde auch tatsächlich zum 01.10.1913 in Angriff genommen, wie es v. Moltke forderte.

 

 

Für die Kavallerie waren im Heeresgesetz 1905 28 neue Eska- drons vorgesehen. Davon sollten 18 allmählich in der Zeit ab 01.04.1905 bis zum Rechnungsjahr 1910 aufgestellt werden, die restlichen 10 im Rechnungsjahr 1910, das am 31.3.1911 endete. Der Kaiser persönlich hatte auf eine Verstärkung gedrängt. 

 

 

  1. Die im vorstehenden Abschnitt 2 beschriebenen Vorgänge lassen sich wie folgt kommentieren:

 

Die im Heeresgesetz 1905 beschlossene Aufstellung von nur 8 Bataillonen in 6 Jahren war unangemessen gering, gemessen an der erforderlichen Anzahl von 41 Bataillonen.

 

Die Weiterentwicklung des Heeres wurde in einem Maße eingeschränkt, das sachlich nicht zu verantworten war. Man muss dies so hart ausdrücken, um der Tragweite des Vorgangs gerecht zu werden. Der Kriegsminister v. Goßler, von dem der ursprüngliche Entwurf für das Heeresgesetz vom 01.04.1905 bis 31.03.1911 stammte, hatte diese geringe Verstärkung mit der Absicht gerechtfertigt, zugleich fünf neue Infanteriedivisionen aus überzähligen Brigaden und Regimentern zu bilden, d.h. die Befehls- und Verwaltungsstrukturen für 5 Divisionen neu zu schaffen. Sein Amtsnachfolger v. Einem hatte die neuen Divisionen gestrichen, es aber dennoch bei der vorgesehenen geringen Verstärkung belassen.

 

Die Verstärkung der Kavallerie war kein Ausgleich für die unzureichende oder fehlende Weiterentwicklung in anderen Bereichen.

 

Das Heer war von seiner Struktur her auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung angewiesen, da jede Vermehrung mehrere Jahre Zeit brauchte, um sich auszuwirken. Das Heeresgesetz 1905 sah für die Friedensstärke des Heeres in dem Zeitraum bis zum 31.03.1911 nur eine Erhöhung der Anzahl der Wehrpflichtigen um 9000 Mann, also eine Steigerung der jährlichen Rekrutenzahl um ca. 4500 Mann, vor. Diese Steigerung blieb hinter der früherer Heeresgesetze zurück und berücksichtigte nicht, dass der Reichstag beim Heeresgesetz für die Zeit vom 1.4.1899 bis 31.3.1904 von den Anforderungen des Kriegsministeriums 7000 Mann gestrichen hatte. Es bestand ein Nachholbedarf.

 

Mit einer Erhöhung der Friedensstärke um 9000 Wehrpflichtige war eine angemessene Weiterentwicklung des Heeres nicht zu bewerkstelligen. Das Doppelte bis Dreifache wäre erforderlich gewesen, um die Aufstellung der fehlenden 3. Bataillone voranzubringen und um den aktuellen militärischen und technischen Entwicklungen im Blick auf die Zukunft Rechnung zu tragen (zum Beispiel Stichwort Telegraphentruppen). Es wäre dabei um militärische Sachfragen gegangen (die teilweise auch erörtert wurden) und nicht darum, alle tauglichen Wehrpflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst einzuziehen. Bei der Feldartillerie wäre die Neuaufstellung von ein oder zwei Regimentern zur Schließung der Lücken bei der 37. und 39. Division durchaus angebracht gewesen.

  

Die Aufstellung der restlichen 33 dritten Bataillone in den 4 Jahren ab 01.10.1910 vollzog sich, wie vorstehend aufgezeigt, sprunghaft. Untätigkeit und Aktionismus lösten einander ab. Das brachte militärische wie politische Nachteile mit sich:

 

  • Es fehlte an qualifizierten Offizieren und Unteroffizieren. Zunächst brauchte man eine ausreichende Anzahl von Bewerbern. Bei einer gleichmäßigen Verteilung über mehrere Jahre hätten sich diese leichter finden lassen.

 

  • Die Heranbildung der Bewerber zum Ausbildungs- und Führungspersonal brauchte mehrere Jahre Zeit und erforderte eine langfristige Personalplanung. Ein Gesetzes-beschluss über die Neuaufstellung bedeutete ja nicht, dass das Ausbildungs- und Führungspersonal sogleich zur Verfügung stand. Das preußische Heer litt ohnehin unter Offiziersmangel. Fast 10 % der im Haushaltsplan des Reiches vorge-sehenen Planstellen sollen nicht besetzt gewesen sein.

 

  • Solange die 3. Bataillone nicht aufgestellt wurden, gab es insoweit auch keine Reservisten nach Ablauf der Wehr-dienstzeit. Das Heer hätte aber dringend zusätzliche Reser-visten benötigt, da ihre Anzahl für den Kriegsfall völlig unzureichend war. Bei einer früheren Aufstellung neuer Bataillone hätten zusätzliche Reservisten zur Verfügung gestanden. Das hätten bis zu 30000 Mann sein können. Nachholen ließ sich das im Krieg nicht mehr.

 

  • Noch im Jahr 1914 mußte für die restlichen 3. Bataillone des Jahres 1913 eine größere Anzahl ausgebildeter Reservisten herangezogen werden als für die übrigen Regimenter, um den fehlenden zweiten Rekrutenjahrgang zu ersetzen. Diese fehlten dann an anderer Stelle.  So mußte in Reserve-divisionen auf Landwehrleute - also auf ältere Jahrgänge gedienter Wehrpflichtiger ab dem beginnenden 28. Lebens-jahr - zurückgegriffen werden.

 

  • Im politischen Bereich gab die Sprunghaftigkeit der Aufstellungen Anlass zu Irritationen und Mißdeutungen.

 

Zur Vermeidung der Nachteile wäre von Anfang an, also bereits ab 01.10.1905, eine stetige Entwicklung anzustreben gewesen, z.B. eine gleichmäßige Verteilung der Aufstellungen über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg. Das hätte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss von Bundesrat und Reichstag erfordert. Auf diese Weise hätte man Planungssicherheit geschaffen.  Es war verfehlt, die Anzahl der Neuaufstellungen von der jeweiligen Haushaltslage des Reiches abhängig zu machen und sie vor sich herzuschieben.

 

  1. Auf der Ebene der Regimenter gab es nur eine Lücke von einem bzw. zwei Regimentern. Im Jahr 1898 zählte das Heer 215 Infanterieregimenter. Bis 1902 erhöhte sich die Zahl um 1 Regiment auf 216 Regimenter. Im Jahr  1912 erhöhte sich die Zahl auf 217, indem beim XII. Armeekorps 1 Regiment zur Schließung einer Lücke in der Gliederung ergänzt wurde. Dabei blieb es bis Kriegsausbruch 1914.

 

Eine weitere Erhöhung der Anzahl wäre nur erforderlich geworden, wenn man ab 1913 drei neue Armeekorps aufgestellt hätte, wie es der Generalstabchef wollte, der Kriegsminister aber ablehnte. Dazu hätte es, so kalkulierte der Kriegsminister, 14 neue Regimenter gebraucht.  Von einer noch höheren Anzahl von Regimentern war vor 1914 nicht die Rede.

 

Ein Wettrüsten auf deutscher Seite in den letzten 16 Jahren  vor dem 1. Weltkrieg liegt auf dieser Organisationsebene nicht vor.

 

 

  1. Die Anzahl der Regimenter gab den Rahmen für eine mögliche Heeresorganisation vor. Aus 216 Regimentern konnte man an höheren Verbänden bilden:

 

108 Brigaden zu je 2 Regimentern

54 Divisionen zu je 2 Brigaden, diese zu je 2 Regimentern

27 Armeekorps zu je 2 Divisionen, diese zu je 2 Brigaden, diese zu je 2 Regimentern

 

Das wäre eine einheitliche Heeresorganisation gewesen. Sie war die Wunsch- und Zielvorstellung des Generals v. Schlieffen (Generalstabchef bis 31.12.1905). Da militärischer Sachlogik entsprechend, wird sie diesem Aufsatz als Maßstab zugrunde gelegt. In der Wirklichkeit verblieben Organisationslücken bei den Divisionen und daraus resultierte eine militärische Unterlegenheit des Heeres gegenüber den  Heeren der Nachbarstaaten. Das wird im folgenden erörtert werden.

 

  1. Die Gliederung des Heeres in Brigaden wies Lücken auf, die man als unwesentlich bezeichnen könnte - wenn man von dem preußischen Grundsatz absieht, dass es im Heer nichts gibt, was unwichtig ist.

 

Im Jahr 1898 zählte das Heer 105, im Jahr 1902 106 Infan-teriebrigaden. Bis Kriegsausbruch 1914 blieb die Anzahl  unver-ändert. Im Regelfall bildeten zwei Regimenter eine Brigade. Es gab jedoch Ausnahmen.

 

Um 106 Brigaden zu formieren, brauchte man 212 Regimenter (2 Regimenter je Brigade). 217 Regimenter waren vorhanden. Es verblieben somit 5 Regimenter, die im Frieden bei einer entspre-chenden Anzahl von Brigaden "geparkt" wurden. Im Kriegsfall sollte aus 2 von ihnen eine weitere Infanteriebrigade neu zusammengefügt werden. Auch danach blieben noch 3 Regi-menter übrig. Sie wurden bei Kriegsausbruch an Reservedivi-sionen überwiesen.

 

Angesichts der zahlenmäßigen Unterlegenheit des Deutschen Heeres wäre  es wünschenswert gewesen, sämtliche Regimenter zur Aufstellung aktiver Brigaden zu verwenden.

 

 

  1. Auf der  Organisationsebene der (Infanterie-)Divisionen bestand keine Einheitlichkeit. Im Zeitraum von 1899 bis 1903 waren 5 Divisionen neu aufgestellt worden. Jedoch fehlten seit 1902 immer noch sechs Divisionen in der Gliederung des Heeres.  Das fand seinen Ausdruck darin, dass die Infanterieverbände in den einzelnen Divisionen teilweise unterschiedliche Stärke hatten. Es war ein schwer wiegender militärischer Nachteil, der im Kriegsfalle eine Niederlage erwarten ließ. Ihm wurde im Jahr 1912 teilweise - aber eben nur teilweise - abgeholfen.

    

Im Jahr 1902 zählte das Heer  48 (Infanterie-)Divisionen.  An Infanterieverbänden hatten die meisten Divisionen 2 Brigaden, ein Teil hatte 3 Brigaden. Aus solchen 3-Brigaden-Divisionen wurden im Jahr 1912 je eine Brigade herausgezogen und je 2 dieser Brigaden zu zwei neuen (Infanterie-)Divisionen, nämlich der 41. Division in Deutsch-Eylau und der 42. Division in Saarburg, zusammengefaßt. Das Heer zählte nunmehr 50 Divisionen (6 Bayerische Divisionen, 2 Gardedivisionen und 42 weitere Divisionen) mit unverändert 106 Infanteriebrigaden.

 

Die teilweise Schließung der Lücken auf Divisionsebene war ein bedeutsamer Schritt zur Vereinheitlichung der Organi-sationsstruktur und eine qualitative Verbesserung des Heeres.

     

Eine weitere Division - die 3. Gardedivision - sollte im Kriegsfall aus bereits im  Frieden bestehenden Verbänden neu zusam-mengefügt werden.

 

Eine Erhöhung der Kriegsstärke des Heeres, was die Anzahl  der Infanterieeinheiten angeht, war mit den  beiden neuen Divisionen von 1912 nicht verbunden. Ihre Aufstellung war bereits seit 1898 für den Kriegsfall vorgesehen gewesen.  Was jetzt erfolgte, war, dass diese Aufstellung bereits im Frieden durchgeführt wurde.

 

Zum sachlichen Hintergrund dieses Vorgangs ist zu bemerken:

 

Die Tendenz im deutschen Heer ging seit 1899 dahin, die in den Divisionen enthaltenen Infanterieeinheiten zu vermindern. In der Kriegsformation hatten alle Divisionen einheitlich nur 2 Brigaden zu je 2 Regimentern. Die Divisionen (und die ihnen über-geordneten Armeekorps) sollten beweglich und manövrierfähig bleiben und daher nicht zu viele Infanterieeinheiten umfassen. Eine dem entsprechende Friedensorganisation war anzustreben. Das hätte dadurch geschehen sollen oder können, dass die Anzahl der Divisionen im Frieden erhöht wurde. 1912 geschah ein Schritt in diese Richtung. Dabei blieb es bis Kriegsausbruch.

 

 

  1. Zum Verständnis des in vorstehend Abschnitt 7 beschriebenen Vorgangs sind noch weitere Erläuterungen notwendig.

 

Divisionen umfassten außer Infanteriebrigaden Einheiten unter-schiedlicher Truppengattungen und waren zu selbständigen militärischen Operationen befähigt, die von einem Divisionsstab geleitet wurden. Durch die für Divisionen erforderliche Hinzu-fügung von Artillerie, Kavallerie, Pionieren, Sanitätseinheiten usw. sowie die Beschaffung zusätzlicher Ausrüstung sollten die vorhandenen Brigaden zu vollwertigen Kampfeinheiten ausgebaut werden. Erst dadurch kam das in ihnen steckende militärische Potential zur vollen Geltung.

 

Dieser Ausbau geschah 1912 bei 4 Brigaden gleichzeitig mit ihrer Zusammenfassung zu den vorstehend erwähnten neuen Divisionen, der 41. und der 42. Division. Vor allem waren für jede Division 12 fahrende Batterien Feldartillerie neu aufgestellt worden, eine jede zu 6 Geschützen, zusammengenommen also 24 Batterien.

 

Der Aufbau oder Ausbau von neuen Divisionen (und Armeekorps), verursachte somit beträchtliche Kosten, auch wenn er unter Heranziehung bestehender Infanteriebrigaden erfolgte. Um diese Kosten ging es. Der Kriegsminister (seit 1903) General v. Einem hielt weitere Divisionen nicht für finanzierbar.  Daran änderte sich in den nächsten acht Jahren nichts. Erst 1912 entschieden sich Kaiser und Reichsleitung für einen weiteren Ausbau des Heeres.

 

Die für die beiden neuen Divisionen erforderliche Erhöhung der Friedensstärke des Heeres war gering, schätzungsweise zwischen 1 bis 2 % des vorhandenen Bestandes. Man kann dies durch Rückrechnung aus der Gesamtzahl der 1912 beschlossenen Einzelmaßnahmen - die bekannt ist - ermitteln. Oder, wer will, kann den Personalbedarf für die benötigten Einheiten im Einzel-nen durchrechnen. So hatte zum Beispiel eine fahrende Batterie Feldartillerie im Frieden einen Präsenzstand von 4 Offizieren, 17 Unteroffizieren und 98 Mann (sog. mittlerer État). 24 neue Batterien erforderten also das 24fache.

 

Der  Mehrwert an Kampfkraft durch die neuen Divisionen war im Verhältnis zum Personalbedarf ungleich höher zu veranschlagen.

 

Angesichts der geringen zahlenmäßigen Erhöhung der Friedens-stärke des Heeres sind Einwendungen gegen eine Aufstellung der beiden neuen Divisionen, dass es dafür sowohl an Offizieren und Unter-offizieren als auch an Wehrpflichtigen gemangelt habe, unbegründet. Für eine substantielle Erhöhung von Friedens- und Kriegsstärke des Heeres war es nicht erforderlich, alle tauglichen Wehrpflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst einzuziehen.

 

  1. Die höchste militärische Einheit im Frieden waren die Armee-korps. Auf dieser Organisationsebene wurden im Jahr 1912 bestehende Lücken geschlossen und Einheitlichkeit der Gliede-rung hergestellt. Eine schematische Darstellung der Vorgänge enthalten die Anlagen 1 und 2 zu diesem Aufsatz.

 

Ein Armeekorps wurde von einem Kommandierenden General befehligt (mit Berechtigung zum unmittelbaren Vortrag bei Seiner Majestät dem Kaiser!). Er war die Spitze des Generalkommandos, das militärische Führungs- und Kommandostelle und zugleich Verwaltungsbehörde (unterhalb des Kriegsministeriums) war. Es verursachte ansehnliche laufende Kosten, da in ihm ein großer Apparat vereinigt war. Dies war der Grund, weshalb das Kriegsministerium keine neuen Armeekorps bilden wollte. Im Kriegsfall zahlte sich aber ein Friedens-Generalkommando aus, da die Befehls- und Verwaltungsstrukturen eingespielt waren.

  

Im Jahr 1902 zählte das Heer 23 Armeekorps. Sie zählten je 2 Divisionen; 2 Armeekorps hatten je 3 Divisionen (im Frieden!).  Aus diesen wurden 1912 je eine Division zur Bildung neuer Armeekorps herausgezogen. Es wurden zwei Armeekorps neu gebildet (XX. Armeekorps in Ostpreußen, XXI. Armeekorps im heutigen Saarland, einem Teil des heutigen Rheinland-Pfalz und in Lothringen,  Sitz des Generalkommandos Allenstein bzw. Saarbrücken). Die beiden neu aufgestellten Divisionen - 41. und 42. Division - siehe vorstehend Abschnitt 5 - wurden Bestandteile der neuen Armeekorps.

 

Es gab nunmehr 25 Armeekorps: "3 Armeekorps werden von Bayern, 2 von Sachsen, 1 von Württemberg aufgestellt, während Preußen gemeinschaftlich mit den übrigen Staaten 19 Armee-korps formiert" - so der Gesetzeswortlaut (Gesetz zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 bzw. vom 25. März 1899, Reichsgesetzblatt 1912 Seite 391). Die 25 Armeekorps bestanden jetzt einheitlich aus je 2 Divisionen.

 

Die Aufstellung der beiden neuen Armeekorps war seit 1898 für den Kriegsfall vorgesehen und geplant. Die Aufstellung bereits im Frieden war eine - seit Jahren überfällige - organisatorische Verbesserung, wie auch die Neuaufstellung der 41. und der 42. Division. Sie erforderte die Neubildung zweier Korpsbezirke, da jedes Armeekorps (mit Ausnahme des Gardekorps) einen eigenen Bezirk hatte. Die neuen Bezirke wurden zwischen bestehende Korpsbezirke eingeschoben und Infanterie- und Kavallerie- verbände aus diesen in die neuen Armeekorps übernommen. Die Neubildung oder Neuaufstellung von Armeekorps bedeutete also gleichzeitig eine Änderung des Zuschnitts bestehender Korpsbezirke.

 

Bis zum 1.10. 1912 gab es im Deutschen Reich 22 Korpsbezirke, danach 24 (Gesetz zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 bzw. vom 25. März 1899, Reichsgesetzblatt 1912 Seite 391).

 

Weitere Neuaufstellungen von Armeekorps waren vor 1914 nicht erforderlich, da keine neuen Divisionen aufgestellt wurden. Im Falle neuer Divisionen wäre eine Erweiterung des Organisa-tionsrahmens durch Zusammenfassung zu neuen Armeekorps angebracht gewesen.

 

C Heeresorganisation Stand 1912 und Heeresreform 1913

 

  1. Eine Neubildung von Divisionen und Armeekorps wie vorstehend beschrieben hatte in den Jahren 1904 bis 1911 nicht stattgefunden. Der Kriegsminister v. Einem hatte die Friedensorganisation auf dem Stand des Jahres 1903 eingefroren. Das Jahr 1912 brachte unter seinem Nachfolger v. Heeringen eine Aufhebung des Ausbaustops. Ein aufgestauter Nachholbedarf wurde teilweise befriedigt.

 

Das selbstverständliche Ziel eines jeden preußischen Kriegsministers hätte die Einheitlichkeit der Heeresorganisation und die Vollzähligkeit der in ihr enthaltenen Einheiten sein sollen. Es ergab sich aus der militärischen Sachlogik, und es war eine Zielvorgabe in Artikel 63 Absatz 3 der Reichsverfassung von 1871. Die Bestimmung wird im Anhang wiedergegeben. Vor 1914 waren weder Einheitlichkeit noch Vollzähligkeit vorhanden, wie in der als Anlage 3 beigefügten Übersicht aufgezeigt. 1912 geschah mit den in der vorstehenden Übersicht dargelegten Maßnahmen ein Schritt  in Richtung Verein-heitlichung. 

 

Um die beiden Divisionen und Armeekorps im Jahr 1912 neu zu bilden, waren organisatorische Änderungen bei 7 der vorhandenen 23 Armeekorps erforderlich. Dadurch wurde ein höherer Grad an Einheit-lichkeit in der Friedensorganisation erreicht als er zuvor bestand. Eine durchgehend einheitliche Organisation wurde mit der Heeresreform 1912 aber nicht  erreicht. Teilweise wurden die bestehenden Lücken geschlossen, teilweise blieben sie bestehen. Es war nicht die Absicht des preußischen Kriegsministers gewesen, alle Lücken zu schließen. Die Gelegenheit, eine weiter gehende Vereinheitlichung des Heeres in die Wege zu leiten, wurde versäumt.

 

Es verblieben eine große Anzahl "kleiner" Regimenter, es verblieben Lücken bei der Gliederung des Heeres in Divisionen. Es gab immer noch 6 Divisionen mit je 3 Brigaden (in Friedenszeiten), also 6 "überzählige" Brigaden (einschließlich Gardekorps), sowie einige "überzählige" Regimenter. In der Anlage 3 zu diesem Aufsatz sind die überzähligen Einheiten dargestellt.

 

Man konnte die überzähligen Brigaden und Regimenter zur Bildung weiterer Divisionen heranziehen. Rein rechnerisch konnte man auf 3 neue Divisionen kommen. Das Heer hätte dann im Frieden 53 Divisionen mit einheitlich je 2 Brigaden umfasst. Eine solche Lückenschließung hätte zugleich eine entsprechende Erhöhung der Kriegsstärke des Heeres bedeutet. Was hier tatsächlich machbar war, hing von den örtlichen Gegebenheiten und den Planungen des preußischen Kriegsministers für den Kriegsfall ab.

 

Wie sich 1913 zeigen sollte, hatten in der Vorstellungswelt des Kriegsministers solche Gedanken keinen Platz. Das ist erstaunlich, weil in den überzähligen Infanterie-Truppeneinheiten, wie ausgeführt, Entwicklungsmöglichkeiten für eine Heeresverstärkung lagen, ohne dass man in allem von vorne neu anzufangen brauchte. Das Deutsche Reich durfte es sich angesichts der zahlenmäßigen Unterlegenheit seines Heeres nicht leisten, auf die Nutzung dieser Möglichkeiten zu verzichten.

 

  1. Um für das Jahr 1913 eine Heeresvorlage zu erreichen,  richtete der Generalstabchef Helmuth von Moltke am 21.12.1912  eine "Denk-schrift über die militärpolitische Lage und die sich aus ihr ergebenden Forderungen für weitere Ausgestaltung der Deutschen Wehrkraft" an den Reichskanzler. Im Zweiten Teil wird darin unter der Überschrift "Heeresvermehrung" die Neuaufstellung von mindestens 3 Armeekorps unter Einbeziehung  überzähliger Brigaden (siehe vorstehend) gefor-dert:

     

"Um für eine Offensive nach Westen den erforderlichen Kräfteausgleich  zu schaffen, und gleichzeitig unseren Osten hinreichend zu schützen, müssen mindestens 3 Armeekorps neu aufgestellt werden, wobei ein Teil der schon jetzt vorhandenen 5ten Brigaden verwertet kann".

 

Der Generalstabchef begründete seine Forderung mit den bestehenden militärischen Kräfteverhältnissen in Europa. Für den von ihm erwarteten Fall eines Zweifrontenkrieges sah er eine zahlenmäßige Unterlegenheit des Deutschen Heeres von 124 Infanteriebataillonen gegenüber dem französischen Heer mit britischem Expeditionskorps ggf. zuzüglich 68 Bataillone belgische Armee.  Diese sollte zu- mindest teilweise ausgeglichen werden.

 

Für die geforderten 3 neuen Armeekorps  wären 3 neue Korpsbezirke zu bilden gewesen unter Einschränkung bestehender Korpsbezirke. Es wären sechs Divisionen neu aufzustellen gewesen. Hätte man 3 Divisionen aus den vorhandenen Brigaden und Regimentern gewinnen können, so wäre damit bereits die Hälfte der erforderlichen Infanterie  vorhanden gewesen.

   

Über die Bedeutung der geforderten 3 neuen Armeekorps ließ der Generalstabchef keine Unklarheit.  In seinem Schreiben an den preußischen Kriegsminister  vom 22. 01.1913 heißt es am Schluss:

 

"Ich bitte Euer Exzellenz aufrichtig, entgegenstehende Bedenken fallen zu lassen und auch die Aufstellung neuer Armeekorps zu Ihrem, wenn auch über das Jahr 1916 hinausreichenden, Programm zu machen. Die Armee wird auch diese Vermehrung in sich verarbeiten. Sie ist von Ausschlag gebender Bedeutung für den siegreichen Ausgang des nächsten Krieges."

 

Die erste Reaktion des Kriegsministers v. Heeringen nach dem Lesen der Denkschrift lautete:

"Das ... Programm des Generalstabes für die Verstärkung unserer Wehrmacht ist ein weit ausschauendes. Man wird zunächst festzustellen haben, was zuerst anzustreben ist u. angestrebt werden  k a n n. Nur so kommen wir zu brauchbaren Grundlagen für eine event.  Heeres-Vorlage 1913."

  

Die Denkschrift erzwang durch die Kraft ihrer Argumente eine Heeresvorlage. Die Heeresreform 1913 ist daran  zu messen, was von dem Programm der Denkschrift umgesetzt wurde.

 

In der Denkschrift wird nicht durchgerechnet, welche Erhöhungen der Friedensstärke des Heeres sich aus den im Zweiten Teil aufgestellten Forderungen ergeben. Dies blieb dem Kriegsminister vorbehalten.

 

  1. Um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten, hatte der preußische Kriegsminister durchzurechnen, welche Erhöhung der Friedensstärke für die geforderten 3 Armeekorps erforderlich war. In einer Aktennotiz von Anfang März 1913 kalkulierte General Josias v. Heeringen folgendermaßen:

 

".... Auch bei ausgedehntester Verwendung von überzähligen Infanterie-Truppenteilen würde etwa erforderlich sein ....

 

Stäbe

............

Infanterie

                bei einem Armeekorps:

2 Infanterie-Brigade-Stäbe

4 Infanterieregimenter mit je 1 Maschinengewehr-Kompagnie

                bei drei Armeekorps:

8 Brigadestäbe

14 Infanterieregimenter mit je 1 Maschinengewehr-Kompagnie

Kavallerie

.............

Feldartillerie

..............

Fußartillerie

..............

Pioniere

.............

Verkehrstruppen

............

Train

...........

        

        Es ergäbe dies   u n g e f ä h r   einen Mehrbedarf an

                                    (1 Armeekorps)                     (3 Armeekorps)

Offizieren:                            540                                        1.900

Unteroffizieren:                 2.200                                        7.500

Friedenspräsenzstärke

Mannschaften:                  12.200                                    44.000

Rekruten:                            6.200                                    23.000

(Ende des Zitats)

 

Beeindruckende Zahlen sind dies nicht,  zieht man die Einwohnerzahl des Reiches von 65 Millionen Menschen und die vorhandene Heeres-stärke von etwa 650000 Mann in Betracht.

     

Im Kriegsfall hatte ein Armeekorps eine Sollstärke von fast 45.000 Soldaten. Eine Verstärkung um 3 Armeekorps hätte die Kriegsstärke also fast um 135000 Soldaten erhöht. Dafür war eine Erhöhung der Friedensstärke wie vorstehend angegeben erforderlich. Man darf von einem sehr günstigen militärischen Kosten-Nutzen-Verhältnis sprechen. Die Ursache liegt in den bereits vorhandenen "überzähligen Infanterie-Truppenteilen". Von den 72 für die Neuaufstellung der Armeekorps benötigten Bataillonen Infanterie konnten nach Auffassung des Kriegsministers 30 aus bestehenden Einheiten gedeckt werden.

 

Die Behauptung, es habe einer "enormen" Heeresvermehrung bedurft, um die Niederlage im 1. Weltkrieg zu vermeiden, ist unzutreffend. Es bedurfte auch keiner vollständigen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht.

     

  1. Es ist weiter die Frage zu  beantworten, ob die für die vorstehenden Maßnahmen erforderlichen tauglichen Wehrpflichtigen vorhanden waren und welchen Einfluss ihre Einberufung auf die jährliche Einberufungsquote der Wehrpflichtigen zum Heer gehabt hätte.

       

Die Gesamtzahl der für den Wehrdienst tauglichen und verfügbaren Wehrpflichtigen ist nicht bekannt. Tatsächliche Feststellungen darüber gibt es nicht. Was es gibt,  sind Berechnungen vom Kriegsministerium einerseits, vom Generalstab andererseits. Dabei ist unklar, inwieweit es sich nicht um bloße Schätzungen handelt. Die Berechnungen liegen weit - man kann sagen: um Welten - auseinander. Der Abteilungsleiter im Generalstab Ludendorff errechnete durch Vergleich mit Frankreich eine Anzahl von 150000 zusätzlich verfügbaren Wehrpflichtigen jährlich und hielt daher eine Erhöhung der Friedenspräsenzstärke des Heeres um 300000 Mann für möglich. Der Kriegsminister hielt das für ausgeschlossen. Ohne Absenkung der Tauglichkeitsanforderungen sei eine derartige Steigerung keinesfalls erreichbar, und eine solche Absenkung müsse vermieden werden, da sie die Qualität des Heeres beeinträchtige. Mit seinen Vorschlägen, die eine Erhöhung des jähr- lichen Rekrutenkontingents um ca. 60000 Mann brachte, sah v. Heeringen die Grenze ungefähr erreicht.

 

Akzeptiert man die Berechnung des Generalstabs, wonach die jährliche Einberufungsquote zum Heer bis 1912 bei 50 % aller vorhandenen Wehrpflichtigen lag, so hätten die Neuaufstellung der 3 Armeekorps  und der beabsichtigte innere Ausbau des Heeres vermutlich zu einer Quote zwischen 50 % und 60 % geführt. Dies war ohne weiteres durchführbar. Jedoch wollte der Generalstabchef außerdem auch noch Erhöhungen des Präsenzstandes der Bataillone haben, um alle tauglichen Wehrpflichtigen wirklich zum Militärdienst einzuberufen. In welchem Umfang beide Maßnahmen zugleich durchführbar gewesen wären, ist eine offene Frage.

 

(An dieser Stelle ist eine weitere Erläuterung notwendig. Die Infanteriebataillone hatten im Kriegsfall eine  Mannschaftsstärke von 920 Mann (Sollstärke). Im Frieden stand davon nur ein Teil unter Waffen, sogenannter Präsenzstand. Bei den 212 Bataillonen mit dem sogenannten hohen État waren es 568 Mann, bei den übrigen Bataillonen weniger. Der Generalstabchef wollte

 

  • den Präsenzstand von 568 Mann zukünftig als Mindeststand für sämtliche Bataillone haben, also auch für die restlichen 417 Bataillone,
  • für die Grenzkorps und die Brigaden zu besonderer Verwendung einen neuen über den bisherigen hohen État hinausgehenden höheren Präsenzstand von 800 Mann (inkl. Unteroffiziere) haben.

 

Die erste Forderung war sachlich berechtigt, wenn auch nicht unbedingt bei den Bataillonen der Armeekorps im Reichsinneren erforderlich, die zweite Forderung konnte aufgeschoben werden, falls überhaupt erforderlich, eventuell mit Ausnahme bei den Brigaden zu besonderer Verwendung.)

 

Aus militärischer Sicht war die Bildung neuer Armeekorps dringlicher als die Erhöhung des Präsenzstandes der Bataillone.

 

Diese schuf keine neuen Einheiten und brachte somit keine Erhöhung der Kriegsstärke des Heeres.

 

Die Durchführbarkeit des Operationsplanes des Generalstabchefs und die Erfolgsaussichten im Kriegsfalle schlechthin waren trotz der Heeresreform 1913 unverändert in Frage gestellt.

 

Die Prioritäten wurden falsch gesetzt. Der Erhöhung des Präsenz-standes der Bataillone wurde der Vorrang vor der Neuaufstellung von Divisionen und Armeekorps gegeben.

       

  1. Die geforderte Neuaufstellung von 3 Armeekorps wurde erst für die Zeit ab 01.04.1916 in Aussicht genommen. Der Generalstabchef selbst machte im Gespräch mit dem Kaiser einen Rückzieher, der Kriegs-minister war ein entschiedener Gegner der Neuaufstellung. Nach-vollziehbar ist dies nicht.

 

Warum wurden nicht 2 Divisionen aus den verfügbaren Infanterie-Truppenteilen sofort neu aufgestellt? Dabei ging es vorrangig um eine Organisationsaufgabe, die der Kriegsminister zu lösen gehabt hätte:

 

Vergleichsweise einfach lagen die Verhältnisse in den Ostprovinzen Preußens. Sowohl das V. Armeekorps als auch das ihm benachbarte VI. Armeekorps (Sitz des Generalkommandos Posen bzw. Breslau) zählten jeweils 5 Brigaden. Es sollte also möglich gewesen sein, zwei dieser Brigaden zu einer neuen Division zu vereinigen. Der frühere Kriegsminister v. Goßler hatte bereits im Jahre 1902 in einer Denkschrift die Absicht geäußert, unter anderem beim VI. Armeekorps durch Zusammenlegung von fünften Brigaden eine dritte Division zu schaffen.

 

Jeweils 5 Brigaden zählten auch das VII. Armeekorps in Westfalen und das IX. Armeekorps in Norddeutschland. Zwischen diesen beiden Armeekorps lag jedoch der Bezirk des X. Armeekorps Hannover. Hier waren unterschiedliche Lösungen denkbar, z. B. Neubildung einer Division im Bezirk des X. Armeekorps durch Abgaben der beiden benachbarten Armeekorps.

 

Warum sollte die Ausstattung zweier neuer Divisionen, wie der Kriegsminister es behauptete, nicht möglich gewesen sein? Die Heeresreform 1913 galt doch dem inneren Ausbau des Heeres: Vermehrung der Pionierbataillone um ein Drittel, Erhöhung der Anzahl der Telegraphentruppen, Bauprogramm für Flugzeuge, Ausbau der Trainformationen, usw. Und warum sollte es im Rahmen der Milliarden-Heeresvorlage 1913 nicht möglich gewesen sein, neue Batterien Feldartillerie aufzustellen? 

 

Eine mögliche Erklärung, warum sich der Kriegsminister v. Heeringen verweigerte, ist, dass im Kriegsministerium eine Konzeption für den weiteren Ausbau der Friedensorganisation des Heeres fehlte. Es gab in  dieser Hinsicht keine vorausschauende Planung. Den für die Erstellung einer solchen Konzeption erforderlichen Zeitraum - selbst wenn es nur um ein einziges Armeekorps ging -  bezifferte der Kriegsminister auf mindestens zwei Monate. Er hatte aber nach Erhalt der Denkschrift im Januar 1913 nichts in dieser Richtung veranlasst. Im März 1913 war es dann bereits zu spät. Die Heeresvorlage des Reichskanzlers mußte bis Anfang April vorliegen und sie mußte noch im 1. Halbjahr 1913 vom Gesetzgeber verabschiedet werden, wenn sie noch im Jahr 1913 in die Wirklichkeit umgesetzt werden sollte. Eine Neukonzeption brauchte zu lange, als dass sie noch hätte berücksichtigt werden können, und unterblieb deshalb. 

 

Zur Steuer der Wahrheit muss aber weiter gesagt werden, dass der Generalstabchef - soweit aus den Unterlagen im Anlagenband des Reichsarchivs ersichtlich - mit der Forderung nach 3 neuen Armee-korps    e r s t m a l s   in Teil II der Denkschrift vom 21.12.1912 hervortrat. Zuvor (Schreiben des Generalstabchefs an den Kriegsminister vom 14. Oktober 1912) war es vorrangig um eine Erhöhung des Präsenzstandes der Bataillone gegangen. Die Schließung der Lücken in der Heeresorganisation als Bestandteil einer Heeres-verstärkung war zwar erwähnt, aber nicht weiter ausgeführt worden. Das mag als Entschuldigung für den Kriegsminister dienen, der sich nicht überfahren lassen wollte.

 

Bei der Heeresreform 1913 wurde   d i e   Maßnahme, die militärisch am dringendsten war, nicht berücksichtigt, weil die organisatorischen Voraussetzungen erst neu hätten geschaffen werden müssen und die hierfür erforderliche Zeit fehlte. Es fehlte aber vor allem die Bereit-schaft des Kriegsministers, sich dieser Aufgabe zu unterziehen.

 

  1. Eine Friedensstärke des Heeres von 28 Armeekorps mit 56 Infanteriedivisionen (also 112 Brigaden) wäre weder von der Einwoh-nerzahl noch von der Wirtschafts- und Finanzkraft des Reiches her gesehen unangemessen oder überzogen gewesen. Sie wäre im Verhältnis deutlich hinter den Rüstungsanstrengungen Frankreichs zurück geblieben. Ob bei einer solchen Friedensstärke die Erhöhung des Präsenzstandes der Bataillone im Frieden in dem Ausmaß, wie im Heeresgesetz 1913 beschlossen, erforderlich und angebracht gewesen wäre, ist zweifelhaft.

 

Eine Aufstellung neuer Divisionen spätestens ab 1913 hätte die deutschen Erfolgsaussichten im 1. Weltkrieg erhöht. Die zahlenmäßige Überlegenheit Frankreichs mit britischem Expeditionskorps (bei Verbleib der 8. deutschen Armee in Ostpreußen) wäre vermindert, wenngleich nicht ausgeglichen worden.

 

Die (mindestens) 3 Armeekorps sind die höchste Forderung, die seit der Heeresreform von 1893 für den Ausbau und die Erweiterung der Friedensorganisation des Heeres vom Generalstab an die politische Führung gestellt wurde. General v. Schlieffen, Generalstabchef bis 31.12.1905, hatte einen Ausbau auf 27 Armeekorps angestrebt, die seiner Meinung nach auch verwirklicht werden konnten.

 

D Zusammenfassung:

 

Die Friedensorganisation des Deutschen Heeres vor 1914 war unvollständig. Sie wies in zwei Bereichen Lücken auf

 

- einmal was die Auffüllung der "kleinen" Regimenter durch 3. Bataillone anbelangt, die neu aufzustellen waren

- zum anderen unterblieb die Zusammenfassung überzähliger Infanterieeinheiten zu neuen Divisionen mit Neuaufstellung von Artillerie, Kavallerie, Pionieren, Verkehrstruppen, Train und Bereit-stellung von Ausrüstung

 

Die Lücken wurden 1912 und 1913 teilweise geschlossen, teilweise aber blieben sie bis zum Kriegsausbruch 1914 bestehen. Die preußi-schen Kriegsminister begriffen die Dringlichkeit einer Lücken-schließung nicht. Im Gefolge davon wäre dann eine Erweiterung  des organisatorischen Rahmens des Heeres auf der Ebene der Armeekorps vorzunehmen gewesen.  Dies hätte auch eine Neuaufstellung von Regimentern erfordert, jedoch nur in einem eng begrenzten Ausmaß. Die Erhöhung der Kriegsstärke im Verhältnis zur Erhöhung der Friedensstärke wäre deutlich höher ausgefallen.

 

Es bestand im Falle eines Zweifrontenkrieges eine starke zahlenmäßige Unterlegenheit des deutschen Heeres gegenüber dem französischen Heer mit britischem Expeditionskorps und ggf. belgischer Armee. Sie konnte zu  einer militärischen Niederlage führen.  Der zuständige Abteilungsleiter im Generalstab rechnete mit einer solchen, falls nicht 3 Armeekorps neu aufgestellt wurden. Die eigene zahlenmäßige Unterlegenheit sollte dadurch zumindest teilweise ausgeglichen werden. Das konnte teilweise durch eine Schließung der Orga-nisationslücken erreicht werden. Eine zahlenmäßige Überlegenheit wurde nicht angestrebt. Die eigene Unterlegenheit war dem preußischen Kriegsminister wie auch dem Generalstabchef bekannt.

 

Das Heeresgesetz  1912 hatte zwar einen bedeutsamen Fortschritt in Richtung Schließung der Organisationslücken gebracht, aber zu keinem grundsätzlichen Umdenken im Kriegsministerium geführt. Nach wie vor gab es keine Planungen, geschweige denn Vorbereitungshandlungen für die Schließung der restlichen Organi-sationslücken. Sie hätten bei Bedarf ein kurzfristiges Handeln ermög-licht. Im Jahre 1913 wurde die nächste Erweiterung der Friedens-organisation auf die Zeit nach dem 31.03.1916 verschoben (aber mit völliger Ungewissheit der politischen Realisierungsmöglichkeit im Jahr 1916). Auch hinsichtlich einer Verstärkung der Kriegsformation wurde nichts unternommen. Die zahlenmäßige Unterlegenheit des deutschen Heeres im Kriegsfall und damit die Gefahr einer Niederlage blieb in unverändertem Umfang weiter bestehen. Jede einzelne neue Division wäre ein Gewinn gewesen.

 

Eine Neuaufstellung von  Divisionen und Armeekorps unter Schließung der Organisationslücken wie vom Generalstabchef gefordert hätte eine Erhöhung der Friedenspräsenzstärke des Heeres notwendig gemacht. Sie hätte nicht einmal ein Zwölftel der vorhandenen Friedens-präsenzstärke zu betragen brauchen. Die hierfür erforderlichen Wehrpflichtigen standen zur Verfügung. Ungewiß ist nur, ob gleichzeitig die Erhöhung des Präsenzstandes der Bataillone in dem vom Generalstab geforderten Ausmaß möglich gewesen wäre. Einen Nachteil hätte die teilweise Verschiebung der Erhöhung nicht bedeutet. Ohnehin bewilligte das Kriegsministerium diese Maßnahme nicht in dem geforderten Ausmaß.  Der Ausbau des Organisationsrahmens und seine Erweiterung waren vordringlich, und sie wurden verfehlt. Die Prioritäten wurden falsch gesetzt.

 

E Ergebnis:

 

Eine organische Weiterentwicklung der Heeresorganisation fand in den Jahren 1902 bis 1911 nicht statt, abgesehen von der Neuaufstellung einiger Bataillone und Eskadrons. Dabei wäre es in erster Linie um den inneren Ausbau des Heeres gegangen und nicht um eine zahlenmäßige Vermehrung des Heeres in einem Ausmaße, das als Ausdruck einer aggressiven gegen die Nachbarstaaten gerichteten Militärpolitik hätte gedeutet werden können.

 

Die Neuaufstellung von 2 Divisionen bzw. 2 Armeekorps im Jahr 1912 aus vorhandenen Infanterie-Truppeneinheiten  war ein Fortschritt zur Vereinheitlichung der Heeresorganisation und zur Erhöhung der Kampfkraft des Heeres, aber keine ausreichende Heeresverstärkung.

 

Das deutsche Heer ging in den 1. Weltkrieg, ohne dass zuvor die vom Generalstabchef in seiner Denkschrift vom 21.12.1912 geforderte Neuaufstellung von 3 Armeekorps unter Heranziehung vorhandener Infanterie-Truppeneinheiten umgesetzt worden wäre. Sie war nicht einmal in Angriff genommen worden. 

 

Am 09. September 1914 kam es zum Rückzug der 1. deutschen Armee von der Marne, der die deutsche Niederlage einleitete. Die unter-bliebene Neuaufstellung der 3 Armeekorps  leistete einen ursächlichen Beitrag dazu. Es war 1913 zu keiner Erhöhung der Kriegsstärke des Heeres gekommen. Die geforderten 3 Armeekorps fehlten an der Marne. Mit ihnen hätte der Rückzug vermieden werden können.

 

Die Niederlage war bereits im Frieden vorhersehbar, und sie wurde bereits im Frieden vorhergesagt.

 

 

Anhang

 

Artikel 63 Absatz 3 der Reichsverfassung von 1871

Die Bestimmung lautet:

 

"Der Kaiser hat die Pflicht und das Recht, dafür Sorge zu tragen,

dass innerhalb des Deutschen Heeres

alle Truppenteile vollzählig und kriegstüchtig vorhanden sind

und dass

Einheit in der Organisation und Formation,

in Bewaffnung und Kommando,

in der Ausbildung der Mannschaften sowie in der Qualifikation der Offiziere

hergestellt und erhalten wird..."

 

 

Stichworte:

Wettrüsten, preußischer/deutscher Militarismus, allgemeine Wehrpflicht

Quelle:

Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 - 1918

Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, I. Anlagenband

Erste Teil Dokumente

A. Die militärische Rüstung des Reiches

insbesondere Dokument Nr. 41,  zu Nr. 54,  Nr. 64 und Nr. 66

Dritter Teil Tabellen und Skizzen

      insbesondere Tabelle 10 und  Tabelle 17

 

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© Eckhard Karlitzky